Wallbox bis 11KW anmelden

  • Hallo liebe IDler,


    habt ihr Erfahrungen mit der Anmeldung einer 11KW Wallbox? Wie habt ihr das gemacht? Habt ihr selbst die Wallbox beim Netzbetreiber angemeldet oder macht das generell der Elektriker?


    Danke für die Antworten

  • Ich habe meine noch nicht angemeldet...😬

    Mache ich aber demnächst mal selbst. Geht zum Glück bei den hiesigen Stadtwerken auch online. Den Stromanbieter (Greenpeace Energy) habe ich aber schon gesprochen, dort habe ich jetzt einen E-Auto-Tarif.

    ID.3 Pro Performance (First Plus)... #8805

  • muss man die Box nicht vor Inbetriebnahme anmelden? Hier in Bonn muss ich wohl 2 Formulare ausfüllen (Versorgungsanfrage und ein Datenblatt vom Elektriker auszufüllen)

  • Das macht an sich der Elektriker mit, da er auch bestimmte Daten zur Installation bestätigen muss/sollte.
    Wenn sie angemeldet werden soll, wird es eine feste Wallbox sein und die muss sowieso vom Elektriker angeschlossen werden.

    Hier mal Beispiel der Übersichtsseite für Berlin
    https://www.stromnetz.berlin/e…ur-fuer-elektromobilitaet


    Unter "Wichtige Dokumente" findet sich eine brauchbare Information für den Endanwender:

    Ansonsten findet sich unter "Herstellung eines neuen Anschlusses" das benötigte Formular:
    Benötigte Unterlagen:

    und so ein Formular (1. PDF) will/kann man kaum selbst ausfüllen ;)

  • Habe ich selbst gemacht, war bei der Netze BW online und unproblematisch möglich.


    Ladeeinrichtungen mit einer Anschlussleistung bis einschließlich 12 kW sind meldepflichtig und müssen der Netze BW zur Information mitgeteilt werden.

    Sie können nach der Mitteilung eingebaut werden.

  • Mein Elektriker meinte gerade er füllt alles aus und meldet die Box beim Netzbetreiber an, also doch alles unkompliziert:thumbup:

  • Habe ich selbst gemacht, war bei der Netze BW online und unproblematisch möglich.


    Ladeeinrichtungen mit einer Anschlussleistung bis einschließlich 12 kW sind meldepflichtig und müssen der Netze BW zur Information mitgeteilt werden.

    Sie können nach der Mitteilung eingebaut werden.

    ja, das ist in Berlin nicht anders - daher werden auch nur Wallboxen von der KfW gefördert, die Mindestens sowie Maximal 11 KW Ladeleistung unterstützen...


    Da reichte das Ausfüllen der Adresse unter https://www.netze-bw.de/netzan…/ladeeinrichtung-anmelden ?
    Oder kam anschließend noch ein auszufüllendes Formular o.ä. ?


    Warum muss ich meine Ladeinfrastruktur anmelden? Wie und bei wem melde ich meine Ladeinfrastruktur an?

    Seit März 2019 schreibt der Gesetzgeber die Anmeldung aller Ladeinrichtungen beim Netzbetreiber vor. Gemäß der deutschlandweit gültigen Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) muss die Ladeeinrichtung vor Inbetriebnahme beim zuständigen Netzbetreiber angemeldet werden (siehe § 19 Absatz 2 Satz 2 NAV). Ihr ausführender Elektroinstallateur hilft Ihnen in dieser Frage weiter und kann die Anmeldung über den standardisierten Anmeldebogens für Sie übernehmen.

    Bei Ladeinfrastrukturen oberhalb von 12 kVA ist zusätzlich die vorherige Zustimmung des Netzbetreibers notwendig. Nach Erhalt der Anfrage wird die Netzsituation geprüft und abhängig vom Prüfungsergebnis eine Zustimmung gegeben oder notwendige Maßnahmen mitgeteilt.

  • ja, das ist in Berlin nicht anders - daher werden auch nur Wallboxen von der KfW gefördert, die Mindestens sowie Maximal 11 KW Ladeleistung unterstützen...


    Da reichte das Ausfüllen der Adresse unter https://www.netze-bw.de/netzan…/ladeeinrichtung-anmelden ?
    Oder kam anschließend noch ein auszufüllendes Formular o.ä. ?

    Nach der Adresse werden noch einige Angaben abgefragt. Z.B. Gebäudetyp, Garage/Stellplatz/Tiefgarage, Anzahl Ladepunkte, genauer Standort, Hersteller, Ladeleleistung, Zählernummer, Lademanagement ja/nein, Technisches Datenblatt der Wallbox (Upload möglich), etc. Aber ist alles machbar :thumbup:

    Einmal editiert, zuletzt von gbx ()

  • Mal eine Frage dazu, wenn ich in der Garage eine 16A Drehstromsteckdose habe, korrekte Installation vorrausgesetzt und mit einer mobilen Wallbox z.B. Juice Booster lade, käme ich nicht auf die Idee das beim Energieversorger anzumelden. Schließlich könnte man ja auch andere Geräte mit hohen Leistungen z.B. Bautrockner betreiben. Warum muss eine Wallbox bis 11KW angemeldet werden, mehr Leistung als bei einer 16A Drehstromdose kann ich hier auch nicht entnehmen. Was ist der Hintergrund der Anmeldung ?


    Gruß

    Stronfuerst

    ID5 GTX KomNr. AJ 17xx


    Assistenpaket Plus

    Infotainment Plus

    Komfortpaket

    Sportpaket

    Designpaket

    19 Zoll Hamar Winterräder

    21 Zoll Narvik Sommerräder

    Kings Red Metallic


    Bestellt Dezember 2021

    Unverbindlicher Liefertermin 06.2022

    Aktuell keine Informationen zum Status oder Liefertermin

    Fahrgestellnummer VWGZZZE2ZPP504xxx seit 29.10.2022

    Abholung beim Händler 22.11.2022

  • Das Gerät an der 16 A Drehstromsteckdose kann ausgesteckt werden, ist also mobil und damit keine Dauerhafte Ladelösung und damit kein Dauerstromverbraucher, den man ggf. bei Überlastung des Stromnetzes steuern müsste ... Logik ;)

  • Mal eine Frage dazu, wenn ich in der Garage eine 16A Drehstromsteckdose habe, korrekte Installation vorrausgesetzt und mit einer mobilen Wallbox z.B. Juice Booster lade, käme ich nicht auf die Idee das beim Energieversorger anzumelden. Schließlich könnte man ja auch andere Geräte mit hohen Leistungen z.B. Bautrockner betreiben. Warum muss eine Wallbox bis 11KW angemeldet werden, mehr Leistung als bei einer 16A Drehstromdose kann ich hier auch nicht entnehmen. Was ist der Hintergrund der Anmeldung ?


    Gruß

    Stronfuerst

    Klingt für mich plausibel: https://www.eon.de/frag-eon/th…il-5-anmeldung-muss-sein/

  • Ah ok, danke für den informativen Link. Habe hier leider nur an mich gedacht. Wenn in einem Wohnviertel viele E Autos gleichzeitig geladen werden, kann möglicherweise das Netz des Betreibers ggf. überlastet werden und der Betreiber wundert sich über die "unerklärlichen" Störungen. Wenn er aber weis was an seinem Netz dran hängt, kann er rechtzeitig reagieren. Die Wahrscheinlichkeit ist ja recht hoch, dass viele z.B. Abends / Nachts gleichzeitig laden, weil sie das Auto am anderen Tag brauchen. Dazu zieht sich ein Ladevorgang ja auch immer über Stunden hin, dass hier Überschneidungen von vielen Ladevorgängen zu erwarten sind. Ich hätte nur mal über meinen Tellerrand hinaus schauen müssen :) So lernt man nie aus.


    Gruß

    Stromfuerst

    ID5 GTX KomNr. AJ 17xx


    Assistenpaket Plus

    Infotainment Plus

    Komfortpaket

    Sportpaket

    Designpaket

    19 Zoll Hamar Winterräder

    21 Zoll Narvik Sommerräder

    Kings Red Metallic


    Bestellt Dezember 2021

    Unverbindlicher Liefertermin 06.2022

    Aktuell keine Informationen zum Status oder Liefertermin

    Fahrgestellnummer VWGZZZE2ZPP504xxx seit 29.10.2022

    Abholung beim Händler 22.11.2022

  • mmh, interessante Referenz und auch Neuerung, die wohl kaum jemand mitbekommen hat - gleich mal als Lesezeichen gemerkt ^^:

    2. Ladeeinrichtungen mit einer Ladeleistung zwischen 3,7 und 11 kW

    Auf Basis der geltenden Niederspannungsanschlussversordnung (NAV)[1], § 19, sind seit März 2019 grundsätzlich alle Ladeeinrichtungen beim Netzbetreiber anzumelden, die eine Ladeleistung ab 3,7 kW abgeben können. Auch eine CEE-Steckdose (blau/rot), die für eine Dauerbelastung von 16 Ampere (A) oder mehr konzipiert ist, und damit eine Ladeleistung von mehr als 2,3 kW dauerhaft abgeben kann, gilt im Zusammenhang mit einem Ladekabel, einer mobilen oder einer fest installierten Wallbox als Ladeeinrichtung und muss angemeldet werden. Damit sind auch alle älteren Ladekabel für den Anschluss an einer Schuko-Steckdose betroffen, die mehr als 2,3 kW Ladeleistung abgeben können. Inzwischen werden solche Kabel im Handel nicht mehr angeboten. Die Anmeldung erfolgt durch den beauftragten Elektriker beim Verteilnetzbetreiber. Dieser prüft die Aus- und Belastung im entsprechenden Verteilnetz. In der Regel erhält der Betreiber einen positiven Bescheid und kann die Ladeeinrichtung in Betrieb nehmen. In Ausnahmefällen kann es vorkommen, dass der Netzbetreiber Maßnahmen zur Netzverstärkung ergreifen muss, diese Kosten werden anteilig auf den Betreiber des Ladeanschlusses umgelegt. Die Versagung der Inbetriebnahme ist nicht vorgesehen.


    Das ist übrigens ein wichtiger Punkt... der Stromnetzanbieter darf nicht nein sagen, aber falls ein Netzausbau benötigt wird, kann die Erlaubnis zur Aktivierung dauern.

    Dazu gab es auch ein interessanten 2-teiliges Interview von der Interessensgemeinschaft Elektromobilität Berlin-Brandenburg
    mit einer Sprecherin der Stromnetz Berlin: Wer trägt die Kosten für den Netzausbau? | Netzbetreiber vs. Energiewende:

    ... mmh, der 2. Teil wurde wohl noch nicht veröffentlicht ^^



    ah, die haben sogar einen eigenen Channel... https://www.youtube.com/user/StromnetzBerlin1

  • mmh, interessante Referenz und auch Neuerung, die wohl kaum jemand mitbekommen hat - gleich mal als Lesezeichen gemerkt ^^:...

    Ich habe mir einmal den Wortlaut im Verordnungstext angesehen:


    (2) Erweiterungen und Änderungen von Anlagen sowie die Verwendung zusätzlicher Verbrauchsgeräte sind dem
    Netzbetreiber mitzuteilen, soweit sich dadurch die vorzuhaltende Leistung erhöht oder mit Netzrückwirkungen
    zu rechnen ist. Auch Ladeeinrichtungen für Elektrofahrzeuge sind dem Netzbetreiber vor deren Inbetriebnahme
    mitzuteilen. Deren Inbetriebnahme bedarf darüber hinaus der vorherigen Zustimmung des Netzbetreibers, sofern
    ihre Summen-Bemessungsleistung 12 Kilovoltampere je elektrischer Anlage überschreitet; der Netzbetreiber ist
    in diesem Fall verpflichtet, sich innerhalb von zwei Monaten nach Eingang der Mitteilung zu äußern. Stimmt der
    Netzbetreiber nicht zu, hat er den Hinderungsgrund, mögliche Abhilfemaßnahmen des Netzbetreibers und des
    Anschlussnehmers oder -nutzers sowie einen hierfür beim Netzbetreiber erforderlichen Zeitbedarf darzulegen.
    Einzelheiten über den Inhalt und die Form der Mitteilungen kann der Netzbetreiber regeln.


    Das klingt dort alles schon etwas anders. Dem Text nach darf bis 11 kW der Netzbetreiber nicht verweigern. Es ist nur eine Anmeldung erforderlich. Ab 12 kW kann er zwar die Zustimmung verweigern, muss aber die Verweigerung begründen sowie mögliche Maßnahmen zur Abhilfe darlegen. Von Steckerfertigen Geräten (mobile Wallbox) steht in der Verordnung gar nichts.

    ID.3 Tech Makena-Türkis 16.12.2020 SW 0564

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