Verwalter verbietet Laden über Ladeziegel in Tiefgarage

  • Genau das ist hier wohl der Punkt:

    Es gibt wohl einen Beschluss der WEG bzw. eine entsprechende Vereinbarung, die beim Wohnungskauf unterschrieben wurde, und daraus ergab sich ein Gestattungsvertrag mit Enercity. In dem Gestattungsvertrag steht wohl auch drin, dass keiner an der Enercity-Installation vorbei ein Elektroauto laden darf (macht ja auch Sinn).

    Oder es steht ähnliches im WEG-Beschluss.

    wenn's so ist, dann Pech gehabt

  • Fertigstellung 2009.

    Aber Du vergisst den Gleichzeitigkeitsfaktor: je mehr Wohnungen, desto geringer die Anschlussleistung pro Wohnung.

    Das ist ja der Grund, warum kleine Häuser meist kein Problem haben mit kleinen Wallboxen, große Wohnanlagen aber schon.

    1,1 kW pro WE ist schon bisschen happig.

    Bei uns im Wohngebiet (1-2 Famielienhäuser )hat der Ortsnetztrafo 360 kVA. Pro Haushalt rechnet der Netzbetreiber mit 2,3 kVA und einem Gleichzeitigkeitsfaktor von 0,7. In den Abendstunden der dunklen Jahreszeit zwischen 17 bis 20 Uhr kommt er schon an fast 80% Auslastung.

    Wohlgemerkt die 1-2 Familienhäuser hier sind mit 3x50A angeschlossen, d.h. 34kVA. D.h. die Leitung von der Hauptsicherung bis zum Kabelstrang in der Strasse kann 3 x 50 A. Das Kabel in der Strasse ist so dimensioniert, dass 70% der angeschlossenen Haushalte gleichzeitig je 2,3 kVA beziehen können.

    Damit ist auch klar, dass der Netzbetreiber relativ schnell neue Kabel verlegen muss, wenn in einem Strassenzug 3 oder 4 Häuser eine 11 kW Wallbox einbauen wollen. Meistens ist nicht das Kabel von der Strasse zum Haus das Problem, sondern die Kabeldimensionierung in der Strasse, an der dann alle Haushalte dranhängen.

  • Verstehe jetzt nichts von der Materie.

    Aber gibt es nicht deswegen bei uns das Lastenmanagement ?


    Oder ist das nur für die Wallboxen ?

    Das ist für die Wallboxen, wenn mehrere am gleichen Hausanschluß versorgt / betrieben werden sollen. Wallboxen haben eine deutlich höhere Anschlussleistung als Haushaltsgeräte.

    Ich fahre ein E-Auto und das aus Überzeugung,

    fossile Brennstoffe gehören bei mir der Vergangenheit an, 30 Jahre WW und Heizen mit Wärmepumpe.

    PV-Anlage - 26,65 kWp - 15 kWh Speicher - Eigenverbrauch + intelligente Wallbox "sonnenCharger"

  • Das ist für die Wallboxen, wenn mehrere am gleichen Hausanschluß versorgt / betrieben werden sollen. Wallboxen haben eine deutlich höhere Anschlussleistung als Haushaltsgeräte.

    Ich hoffe, ich darf Dein Wissen noch einmal abgreifen: enercity hat ja das Lastenmanagement erstellt und muss es ja auch dokumentiert haben.

    Darf man über den Eigentümer Einsicht verlangen, oder sogar eine Kopie erhalten ?


    Wenn ja, auf was muss man achten....Also welche Werte sind dann wichtig ?


    Wie erfährt man dann, wie unsere Wohnungen abgesichert sind , also wieviel KW unsere Wohnungen / 4 Häuser erhalten ?

    Ist da die Stadtwerke zuständig ?

    ID 4 GTX


    Bestellung vom 02.11.2021

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    Anhängevorrichtung anklappbar, mit elektrischer Entriegelung

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    Am 12.07.2022 in der Autostadt abgeholt..... :thumbup:


  • Ich hoffe, ich darf Dein Wissen noch einmal abgreifen: enercity hat ja das Lastenmanagement erstellt und muss es ja auch dokumentiert haben.

    Darf man über den Eigentümer Einsicht verlangen, oder sogar eine Kopie erhalten ?

    Das Lastmanagement wird nicht "erstellt", das ist ein elektronischer Kasten im Technikraum, der die Stromverteilung an die Wallboxen regelt.

    Und das Lastmanagement regelt nur die Wallboxen, nicht die Wohnungen.

    Es wird die Ist-Leistung am Hausanschluss gemessen, also das, was die Wohnungen im Moment gemeinsam verbrauchen, und die noch freie Restleistung (also Hausanschluss-Max-Leistung minus Ist-Leistung) wird für die Wallboxen freigegeben und auf die Wallboxen verteilt.

    So wird immer die maximal mögliche Leistung für die Wallboxen freigegeben, ohne die Wohnungen zu beschränken und ohne die Gefahr einer Überlastung des Hausanschlusses.


    1,1 kW pro WE ist schon bisschen happig.

    Dimensioniert ist es bei uns ja auf 1,7 kVA pro Wohnung, und bei uns gibs keine elektrische Warmwasserbereitung, sonst wäre der Wert höher angesetzt.

    Die technischen Regeln der Netzbetreiber (DIN 18015) geben übrigens 108 kVA für 100 Wohnungen ohne el. Warmwasser vor, und 205 kVA mit el. Warmwasser: https://www.sw-netz.de/wp-cont…leistungen_wohngebude.pdf


    Bei uns im Wohngebiet (1-2 Famielienhäuser )hat der Ortsnetztrafo 360 kVA.

    ...

    Meistens ist nicht das Kabel von der Strasse zum Haus das Problem, sondern die Kabeldimensionierung in der Strasse, an der dann alle Haushalte dranhängen.

    Wie Du selbst erwähnst, ist es meist der Trafo, der hier der begrenzende Faktor ist, nicht das Kabel, das kann meist deutlich mehr.

    September 2021 bis März 2023 einen ID.3 ProP im Abo. Seit März 2022 für 4 Jahre im Leasing einen ID.3 ProP.

    2 Mal editiert, zuletzt von Elektroniker () aus folgendem Grund: Ein Beitrag von Elektroniker mit diesem Beitrag zusammengefügt.

  • Wir haben bei uns im Zweifamilienhaus auf jeden Zähler eine 11kW WB installieren lassen. Folge: Die Netze BW musste erst mal 100m Kabel in der Straße neu verlegen..... 600EUR Netzausbau mussten wir bezahlen, mehr nicht. Die Leitung von der Straße ins Haus war ausreichend dimensioniert.

  • Wir haben bei uns im Zweifamilienhaus auf jeden Zähler eine 11kW WB installieren lassen. Folge: Die Netze BW musste erst mal 100m Kabel in der Straße neu verlegen.....

    Ja sicher, das gibts auch. Oft ist das Kabel auch schon länger im Boden und das Wohnviertel im Laufe der Jahre immer größer geworden ... größer als man bei Kabelverlegung vielleicht dachte ... da ist man dann auch schnell mal am Limit.

    September 2021 bis März 2023 einen ID.3 ProP im Abo. Seit März 2022 für 4 Jahre im Leasing einen ID.3 ProP.

  • Prüf doch mal den Gestattungsvertrag mit Enercity.

    Wurde dieser vom Bauträger, dem Hausverwalter oder per Eigentümerbeschluss geschlossen?

    Letzteres denke ich eher nicht, da ihr offenbar noch keine Eigentümerversammlung hattet.

    Der Hausverwalter hätte ohne Zustimmung der Eigentümer den Vertrag nicht schließen dürfen, da keine „Ermächtigungsgrundlage“ vorlag und dies eine zustimmungspflichtige Handlung durch die Eigentümer ist. Dagegen könntest du rechtlich vorgehen und im Zweifelsfall wäre der Vertrag nicht bindend.

    Ich gehe aber davon aus, dass bereits der Bauträger den Vertrag geschlossen hat und dieser in der Teilungserklärung, im Kaufvertrag oder weiteren rechtsverbindlichen Dokumentation, enthalten ist. Dann ist er uneingeschränkt gültig und ich glaube für zehn Jahre bindend.

    Dieser Vertrag kann aber die Nutzung einer genehmigten Schukosteckdose für den Ladeziegel nicht untersagen! Es besteht nur ein „Wettbewerbsverbot“ für die Anbringung einer privaten Wallbox und dies wäre rechtlich gedeckt.

    Du solltest deshalb prüfen wer den Gestattungsvertrag geschlossen hat und dir dann überlegen wie du vorgehen möchtest.

    Wie gesagt, die bestimmungsgemäße Nutzung der installierten Schukosteckdose kann dir niemand verwehren und hier handelt der Verwalter m.E. rechtswidrig. Notfalls mal ein Schreiben vom RA (Spezialist Bau- und WEG-Recht) an den Verwalter. Ist meist von der Rechtschutzversicherung gedeckt.

  • Deswegen ist es auch wichtig, die Wallbox(en) beim Energieversorger anzumelden, damit eben die Infrastruktur ggf. verbessert werden kann.

    ID.3 Pro S (5-Sitzer) 150 kW (204 PS) - Assistenz "Plus", Design-Paket, Komfortpaket, Wärmepumpe, Zellmodul C


    05.11.2021 - Bestellung

    02.02.2023 - FIN

    03.08.2023 - Übergabe (nach 20 Monaten bzw. 636 Tagen)

    13.02.2024 - OTA auf 3.4.1 (OUI3)

    25.03.2024 - OTA Antrieb (OUA8_01)

  • 150€ Selbstbehalt.

  • ... Wie gesagt, die bestimmungsgemäße Nutzung der installierten Schukosteckdose kann dir niemand verwehren und hier handelt der Verwalter m.E. rechtswidrig. ...

    Da wär ich mir nicht so sicher, das müsste erst geklärt werden.

    "Bestimmungsgemäß" muss ja nicht heißen "Elektroauto aufladen".

    Und wenn der Gestattungsvertrag mit Enercity schon bei Wohnungskauf bestand, dann hat der Verrwalter wohl kaum die Steckdose fürs Elektroautoladen freigegeben (oder freigeben dürfen).

    Ferner wird der Verwalter jetzt sicher keine weitere Steckdose zulassen, wo doch schon mehrere andere Nutzer dies auch fürs Elektroautoladen wünschen, wie ich aus holmegaards Beiträgen entnehme.

    So wird es sicherlich Stunk geben, wenn er trotzdem seine Dose dazu nutzt.


    Fazit: Es ist nicht so einfach, und man sollte sich um eine einvernehmliche Lösung bemühen. Und wenns nicht erlaubt wird, wird man sich damit abfinden müssen, wenn man nicht gleich zu Beginn Streit losbrechen möchte.

    September 2021 bis März 2023 einen ID.3 ProP im Abo. Seit März 2022 für 4 Jahre im Leasing einen ID.3 ProP.

  • Prüf doch mal den Gestattungsvertrag mit Enercity.

    Wurde dieser vom Bauträger, dem Hausverwalter oder per Eigentümerbeschluss geschlossen?

    Letzteres denke ich eher nicht, da ihr offenbar noch keine Eigentümerversammlung hattet.

    Du hast Recht....eben noch einmal nachgeschaut: Der Bauträger hat den Vertrag geschlossen.

    Doch wir hatten letzte Woche die 1. te Eigentümerversammlung.

    Stimmt, meine Schukosteckdoese wurde zwar vom Bauleiter mündlich genehmigt, aber rechtlich ist das sicher nicht verbindlich.

    Ich würde die Dose auch nicht nutzen, wenn es von den Eigentümern untersagt wird.


    Aber ich habe ja durch eure Hilfe jede Menge Argumente und gute Tipps ( Versicherung etc.. )

    Ich habe auch die "Bundesregierung" über das Kontaktformular angeschrieben, mit der Bitte die Definition Lademöglichkeit genauer zu beschreiben und ob darunter auch eine Schukosteckdose fällt.


    Wenn ich da wirklich eine Antwort bekomme, dann habe ich es schriftlich und ist es gesetzeskonform.

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  • Es gab mal einen Fall in der Presse, wo eine Gemeinde in Bayern den Zugang zur Tiefgarage für E-Autos untersagte. wegen vermeintlicher erhöhter Brandgefahr.


    Resultat nach dem Orkan der E-Auto Community und Presse


    E-Autos dürfen doch rein :)

    Vielleicht hilft es dir diese "Historie" auch, denn ich vermute stark, der Verwalter hat diverse Vorurteile und kann sich nicht lange gegen E-Autos verwehren, denn ein Verbrenner Verbot ist ja praktisch bereits ab 2025 herum beschlossen...

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