Die Vorschriften sehen vor, dass die Reifenreparaturen in den mittleren drei Vierteln der Lauffläche liegen müssen, dem so genannten "kleinen Reparaturbereich". Beträgt die Größe des Lochs mehr als oder gleich 6 mm im Durchmesser, ist eine Reparatur überhaupt nicht zulässig
Als Loch zählt das Aussengewinde der Schraube.
Danke, genau die Vorschrift meinte ich, weil Dein Kommentar so zu verstehen war, als ob es grundsätzlich nicht mehr zulässig ist, Reifen zu reparieren.