VW Leasingvertrag

  • Wir fassen nochmal zusammen:


    Ich mache einen Kaufvertrag mit VW. VW gibt mir den Herstelleranteil welcher auch auf der AB erscheinen sollte und gleich verrechnet wird. Damit schafft VW dem Kunden einen möglichen Anspruch für einen Umweltbonus bei der BaFa. Und da man diese Möglichkeit erst bekommt nachdem der Vertrag erfüllt ist (Auto wurde geliefert und zugelassen), besteht bis dahin nur eine Theoretische Möglichkeit der Förderung.

    Nach Auslieferung und Zulassung kann der Kunde, sofern er alle Bedingungen zur Berechtigung erfüllt, den Antrag bei der BaFa stellen. Dies ist ein Vertrag/Antrag zwischen dem Kunden und der BaFa und es besteht keinerlei rechtliche Ansprüche auf eine Zusage.


    VW hat, sofern sie den Herstelleranteil verrechnen, also ihren rechtlichen Teil an der ganzen Förderung erfüllt und hat mit dem "Anschluss-Deal" zwischen Endverbraucher und der BaFa nichts mehr zu tun und haftet dafür auch nicht. Weder durch Verzögerungen (wobei selbst hier schon Schadensansprüche gegenüber VW ein geschränkt sind und bewiesen werden müssten) noch dafür das Kunde den Antrag zu spät stellt, einen Formfehler begeht, nicht berechtigt ist, der Topf leer ist, das Programm beendet wurde, oder sonstiges.


    Natürlich steht es einem frei Schadensersatzansprüche geltend zu machen für eine verspätete Lieferung, jedoch sind diese auf den vertrag selbst oder unmittelbar mit diesem Verknüpfte Schaden begrenzt und schon gar nicht auf einen möglichen Theoretischen Anspruch auf Förderung.

    Zumal es sich dabei um komplett getrenntes Privat "Geschäft" zwischen dem Kunden und der BaFa handelt.


    Außerdem wird von VW in diversen Klauseln, die z.T. auch unterschrieben werden, klar darauf hingewiesen:


    Zitat

    Die Gewährung des Herstelleranteils am Umweltbonus berechtigt nicht automatisch zum Erhalt des Bundesanteils. Über die Auszahlung des Bundesanteils entscheidet ausschließlich das BAFA anhand der Förderbedingungen und nach Ihrem Antrag.

    Anträge auf Förderung mit einem verdoppelten Bundesanteil (Innovationsprämie) müssen beim BAFA spätestens bis zum 31.12.2022 gestellt werden.

    Die Gewährung des Umweltbonus beim Erwerb eines neuen reinen Elektrofahrzeugs oder Hybridelektrofahrzeugs mit gleichen Bundes- und Herstelleranteilen endet spätestens am 31.12.2025.In welcher Höhe und unter welchen Bedingungen der Umweltbonus nach dem 31.12.2022 gewährt wird, ist derzeit noch nicht bekannt.

    Ein Rechtsanspruch besteht nicht

  • Dazu gab es hier im Forum immer wieder schon einmal unterschiedliche Meinungen, aber das sind eben auch “nur” Meinungen und/oder Einschätzungen.


    Schlussendlich werden das die Gerichte entscheiden und wie wir alle wissen: Vor Gericht und auf hoher See, sind wir alle in Gottes Hand. 😉

    Modell: ID4 GTX

    Farbe: Mangangrau

    Extras: all in, ohne 21er

    Bestellt: 21.05.2021

    Abholung AH: 30.05.2022 und sehr happy

  • Hallo zusammen,

    Ich sehe das etwas anders und werde mich nicht abspeisen lassen.

    Die staatliche Förderung war die maßgebliche Grundlage und die Voraussetzung dafür, dass ich das Fahrzeug bestellt habe.

    Und dass VW das fördert und ausnutzt, zeigt sich durch den Herstelleranteil und die Formulierung, dass die Anzahlung der Fördersumme entspricht. Das wird sich bei einem Prozess zum Nachteil von VW auswirken. Da ich einen Juristen in der Familie habe, werde ich das auf jeden Fall versuchen. VW hat mir auf mein Schreiben noch nicht geantwortet. Mal sehen.


    mit freundlichen Grüßen aus Köln

    Matthias

  • Hallo zusammen,

    Ich sehe das etwas anders und werde mich nicht abspeisen lassen.

    Die staatliche Förderung war die maßgebliche Grundlage und die Voraussetzung dafür, dass ich das Fahrzeug bestellt habe.

    Und dass VW das fördert und ausnutzt, zeigt sich durch den Herstelleranteil und die Formulierung, dass die Anzahlung der Fördersumme entspricht. Das wird sich bei einem Prozess zum Nachteil von VW auswirken. Da ich einen Juristen in der Familie habe, werde ich das auf jeden Fall versuchen. VW hat mir auf mein Schreiben noch nicht geantwortet. Mal sehen.


    1. Der Jurist sollte auf Vertragsrecht spezialisiert sein

    2. Niemals einen Juristen “aus der Familie” nehmen 😉

    3. Viel Erfolg

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  • Nochmal, ohne Herstelleranteil gibt es überhaupt keine Förderung vom Staat. Der Herstelleranteil ist nur die Grundsätzliche Voraussetzung um überhaupt einen theoretischen Anspruch beim Staat geltend machen zu können.

    Es ist also kein Zugeständnisse sondern eine rechtliche und Verbindliche Vereinbarung zwischen dem Hersteller und dem Staat damit dem Kunden die Voraussetzungen geschaffen werden.


    Die Anzahlung ist nicht in Stein gemeißelt und muss auch nicht der Fördersumme entsprechen. Da besteht überhaupt kein rechtlicher Zusammenhang.


    Wenn du den Schritt wagen willst kann ich auch nur beipflichten einen Externen Anwalt zu nehmen der darauf spezialisiert ist. Und wenn der Gut ist schickt er dich wieder nach Hause und rät dir von deinem Vorhaben ab ;)


    Lasse dich also vorher unabhängig beraten und lege alles auf den Tisch und nicht nur deine Interpretation des ganzen. Am Ende könnte es nur noch mehr Geld und Nerven kosten als jetzt schon. Und das Auto kommt dadurch auch nicht oder ist schneller fertig.

  • Hallo zusammen,

    Ich sehe das etwas anders und werde mich nicht abspeisen lassen.

    Die staatliche Förderung war die maßgebliche Grundlage und die Voraussetzung dafür, dass ich das Fahrzeug bestellt habe.

    Und dass VW das fördert und ausnutzt, zeigt sich durch den Herstelleranteil und die Formulierung, dass die Anzahlung der Fördersumme entspricht. Das wird sich bei einem Prozess zum Nachteil von VW auswirken. Da ich einen Juristen in der Familie habe, werde ich das auf jeden Fall versuchen. VW hat mir auf mein Schreiben noch nicht geantwortet. Mal sehen.


    Viel Glück u. gute Nerven beim evtl. Prozess (Deckungszusage einer guten RS-Versicherung hast ja wohl) gegen einen Großkonzern mit einer Riege von guten Anwälten, ggf. über mehrere Instanzen u. Jahre.

    Im Übrigen schließe ich mich den Tips von Bro6 vollumfänglich an.

  • Wenn es nach mir ginge, würde ich eher den Staat verklagen.


    Die ursprüngliche Umweltprämie sollte bis 2025 laufen und wurde dann mit der Innovationsprämie ergänzt.

    Deswegen war ich mir sicher, dass es zumindest für meinen nächsten Firmenwagen noch die 2.500 Euro gibt.


    Habe meinem Chef zugesagt, dass ich die Mehrkosten übernehme, wenn da was wegbricht, nun sind es eben 5.000 Euro und nicht nur die Hälfte.


    Habe als Bedingung zuhause eine Walbox und Parkplatz bauen lassen, in dem Glauben, dass es sich lohnt. Weniger Versteuerung! Nun Frist das alles der Wegfall der Prämien auf. Schöne Bescherung.


    Den Leasingvertrag stornieren will ich aber auch nicht. Sonst wäre ja alles umsonst gewesen. Habe lange gekämpft, dass ich ein E-Auto fahren darf und auch in der Firma Walboxen montiert werden!


    Viel Glück für dein Vorhaben, wäre super wenn es klappen sollte!


    Gruß, Markus

    ID.4 GTX - Mythosschwarz - Soul-Schwarz - Flash-Rot/X-Blue - Soul-Schwarz/Schwarz/Schwarz

    Assistenz Plus - Design-Paket - Infotainment-Paket Plus - Komfortpaket - Narvik 21 Zoll - WP

    Änderung 07/2022: Grenadillschwarz, Soul-TornadorotSoul/Schwarz/Soul, Softwareverbund 10, Modelljahr 2023

    08/2022 Änderungsschreiben unterzeichnet

    Bestellt: 02/2022

    Geliefert: 04/2023

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