VW Leasingvertrag

  • Hallo zusammen,

    Ich habe heute einen neuen Leasing Vertrag zugesandt bekommen. In dem fehlt der Passus bei Inspektion und Wartung, dass Verschleißreparaturen enthalten sind. Außerdem fehlt der Hinweis auf steuerliche Förderung. Ich habe da ein komisches Gefühl. Kommt das Fahrzeug nicht mehr in 2022, dann kann ich wohl die staatliche Förderung vergessen. Bestellung 09.2021 erster Liefertermin 04.22 jetzt laut Autohaus 10.22. Hat sonst noch jemand einen neuen Vertrag zugesandt bekommen?

    mit freundlichen Grüßen aus Köln

    Matthias

  • Guten Morgen,


    hat sich sonst bei deiner Ausstattung etwas verändert?

    Monatliche Rate?

    Modell: ID.4 GTX

    Farbe: Mangangrau

    Ausstattung: 21" Narvik-Felgen, Assistenzpaket Plus, Design-Paket, Infotainment Plus, Komfort Plus, Sportpaket Plus

    Softwareverbund: 7

    Bestellt: 10.09.2021

    Komm Nr.: AH22XX

    FIN: 18.08.2022

    Lieferung laut Händler: 02.09-05.09.22 in WOB

  • Hallo zusammen,

    Ich habe heute einen neuen Leasing Vertrag zugesandt bekommen. In dem fehlt der Passus bei Inspektion und Wartung, dass Verschleißreparaturen enthalten sind. Außerdem fehlt der Hinweis auf steuerliche Förderung. Ich habe da ein komisches Gefühl. Kommt das Fahrzeug nicht mehr in 2022, dann kann ich wohl die staatliche Förderung vergessen. Bestellung 09.2021 erster Liefertermin 04.22 jetzt laut Autohaus 10.22. Hat sonst noch jemand einen neuen Vertrag zugesandt bekommen?

    Du bist ja nicht verpflichtet, einen Vertrag abzuschließen, gibt es irgendwelche Hinweise von VW, was passieren würde, wenn Du es nicht tust?

    Könntest Du nicht angesichts der Lieferverzögerung (planmäßig 4/22 + 6 Wochen drüber + angemessene Nachfrist) nicht vom Vertrag zurücktreten?

    Vielleicht wollen sie das mit dem "neuen" Vertrag verhindern, würde mir auf die Schnelle einfallen. Ich würde mich (ggf. Rechtsanwalt bei vorhandenem Rechtsschutz, ADAC etc.) beraten lassen.


    Meine persönliche Meinung: mir hat VW angesichts der Lieferverzögerungen bei meinem ID3 u. dem Software-Desaster das Kraut ausgeschüttet. Ich würde die Chance nutzen, aus der Nummer noch rauszukommen, wenn möglich.

  • Hallo,


    Ich habe denen mitgeteilt, dass ich den neuen einseitig geänderten Vertrag nicht akzeptiere und auf den alten Vertrag bestehe. Zudem habe ich den Lieferverzug gerügt und sie in Verzug gesetzt und klar formuliert. Ich will das Auto aber nur mit Förderung, sollte ich auf Grund der verspäteten Lieferung die Förderung nicht bekommen, werde ich VW in Regress nehmen. Jetzt warte ich auf Antwort.

    mit freundlichen Grüßen aus Köln

    Matthias

  • Hallo,


    Ich habe denen mitgeteilt, dass ich den neuen einseitig geänderten Vertrag nicht akzeptiere und auf den alten Vertrag bestehe. Zudem habe ich den Lieferverzug gerügt und sie in Verzug gesetzt und klar formuliert. Ich will das Auto aber nur mit Förderung, sollte ich auf Grund der verspäteten Lieferung die Förderung nicht bekommen, werde ich VW in Regress nehmen. Jetzt warte ich auf Antwort.

    Ein einseitig geänderter Vertrag ist m.E. unwirksam, außer es gibt eine Anpassungsklausel für so was.

    Ob Du wegen entgangener Förderung VW in Regress nehmen kannst, wage ich zu bezweifeln.

  • Ich will das Auto aber nur mit Förderung, sollte ich auf Grund der verspäteten Lieferung die Förderung nicht bekommen, werde ich VW in Regress nehmen

    Es besteht kein rechtlicher Anspruch auf die Förderung, weder gegenüber dem Hersteller, dem Händler noch dem Staat.

    Diese Regel gab es von Anfang an und das Risiko eines Ausfalls (aus welchen Gründen auch immer ) oder vorzeitige Beendigung der Förderung lag von Anfang an beim Käufer.


    In dem fehlt der Passus bei Inspektion und Wartung, dass Verschleißreparaturen enthalten sind.

    War das den Vorher schon vorhanden?

    Ich kenne das sonst bei VW auch nur das Zusatzleistungen wie Wartungsverträge separat laufen, also mit dem Auftrag für das Auto nichts zu tun haben.

    Einmal editiert, zuletzt von H4TU () aus folgendem Grund: Ein Beitrag von H4TU mit diesem Beitrag zusammengefügt.

  • War das den Vorher schon vorhanden?

    Ich kenne das sonst bei VW auch nur das Zusatzleistungen wie Wartungsverträge separat laufen, also mit dem Auftrag für das Auto nichts zu tun haben.

    In meiner Leasing ist auch Wartung und Verschleiß enthalten.

  • Alles klar.

    Habe ich bisher nicht gehabt.

    KFZ-Leasing und Wartungsverträge waren bei mir bisher immer getrennt.


    Obwohl zusammen bestellt gab es 2 Verträge und es wurde auch getrennt gebucht.

  • Alles klar.

    Habe ich bisher nicht gehabt.

    KFZ-Leasing und Wartungsverträge waren bei mir bisher immer getrennt.


    Obwohl zusammen bestellt gab es 2 Verträge und es wurde auch getrennt gebucht.

    Privat- oder Firmenleasing?

    Bei mir sieht der Teil so aus:
    pasted-from-clipboard.png

  • Privat- oder Firmenleasing?

    Bisher immer Privat.

    Der id ist aber finanziert. Die VW Modelle vorher waren z.T. geleast und da war es bei mir getrennt.

    Eventuell ist das jetzt aber anders, deshalb kenne ich es so (noch) nicht.

  • Es besteht kein rechtlicher Anspruch auf die Förderung, weder gegenüber dem Hersteller, dem Händler noch dem Staat.


    Diese Regel gab es von Anfang an und das Risiko eines Ausfalls (aus welchen Gründen auch immer ) oder vorzeitige Beendigung der Förderung lag von Anfang an beim Käufer

    Stimmt, es gibt nur einen rechtlichen Anspruch auf Schadenersatz.


    Stimmt, der Käufer trägt das Risiko. Aber nur innerhalb der vereinbarten Lieferzeit. Wird diese vom Hersteller überzogen, gehen daraus entstehende Schäden selbstverständlich zu seinen Lasten. So auch der eventuelle Wegfall einer Förderung wegen verspätet möglicher Antragstellung.

  • Das wage ich ganz stark zu bezweifeln, da wette ich einiges gegen dass du damit nicht durch kommst.

  • Stimmt, es gibt nur einen rechtlichen Anspruch auf Schadenersatz.


    Stimmt, der Käufer trägt das Risiko. Aber nur innerhalb der vereinbarten Lieferzeit. Wird diese vom Hersteller überzogen, gehen daraus entstehende Schäden selbstverständlich zu seinen Lasten. So auch der eventuelle Wegfall einer Förderung wegen verspätet möglicher Antragstellung.

    Das stimmt so nicht. Volkswagen verkauft dir das Fahrzeug zu einem bestimmten Preis. Du kannst dir dann anschließend eine Prämie vom Gesetzgeber holen. Das sind zwei Paar Schuhe und damit hat VW an sich nichts zu tun.


    Klar, entsteht bei dir ein Schaden, aber Volkswagen kann sich auch immer auf Lieferkettenprobleme und höhere Macht berufen. Also eigentlich kann man dem Hersteller mit einer Forderung dahingehend nichts anhaben. Ich meine auch, mich zu erinnern, dass vom Hersteller und den Händlern immer ganz klar kommuniziert wurde, dass es keinerlei Anspruch auf die staatliche Förderung geben kann.

    VW ID.5 PP, Bestellung 02.04.2022, ULT 03/2023, AL05XX, Leasing für Sonderzielgruppen

    Kings Red, 20" Drammen, Assistenz+, Info+, Komfort, Design, Wärmepumpe, Winterräder 19" Hamar

  • aber Volkswagen kann sich auch immer auf Lieferkettenprobleme und höhere Macht berufen.

    Und auf das Spaghettimonster und was weiß ich nicht alles. Klar. Aber das wird ihnen keiner abnehmen.

    Ich meine auch, mich zu erinnern, dass vom Hersteller und den Händlern immer ganz klar kommuniziert wurde, dass es keinerlei Anspruch auf die staatliche Förderung geben kann.

    Ja, auf die Situation bezogen, dass der Fördertopf im laufenden Jahr leer ist. Das kann passieren. Und ist dann Pech für den Käufer. Sofern der Topf vor dem zugesagten Liefertermin leer gegangen ist.


    Passiert es danach, entstehen Schadensersatzansprüche. Ganz logisch.

  • Also Volkswagen ist meiner Meinung nach nicht dafür bekannt, gerne Schadensersatzforderungen nachzukommen ;).


    Zitat von Dandy

    Ja, auf die Situation bezogen, dass der Fördertopf im laufenden Jahr leer ist. Das kann passieren. Und ist dann Pech für den Käufer. Sofern der Topf vor dem zugesagten Liefertermin leer gegangen ist.


    Passiert es danach, entstehen Schadensersatzansprüche. Ganz logisch.

    Das sehe ich anders. Es ist eher eine Spekulation auf eine Gegebenheit zu einem bestimmten Zeitpunkt. Dass die Förderung theoretisch zum angegebenen Liefertermin vorliegt, ist zwar möglich, aber stellt keine Verbindlichkeit dar. VW gibt ja auch keinen verbindlichen Liefertermin an und hat auch mit dem Schaden, der entsteht nichts zu tun.

    Wenn der Fördertopf leer werden würde, wäre das ein Thema staatlicher Seite. Das ist Pech, das sehe ich genauso. Doch warum sollte es bei dem Auslaufen der Förderung anders sein? Auch das ist Thema staatlicher Seite und leider Pech für den Käufer.


    Versteh mich nicht falsch, ich sitze genau in diesem Boot ;) und lasse mich gern vom Gegenteil überzeugen. Allerdings ist das meine Auffassung der Thematik.

    VW ID.5 PP, Bestellung 02.04.2022, ULT 03/2023, AL05XX, Leasing für Sonderzielgruppen

    Kings Red, 20" Drammen, Assistenz+, Info+, Komfort, Design, Wärmepumpe, Winterräder 19" Hamar

Jetzt mitmachen!

Drei Gründe dafür:
- Austausch mit anderen VW ID. Fahrern
- Alles zu Versicherung & Finanzierung
- Tipps zum Fahren & Laden

Registriere Dich kostenlos und nehme an unserer Community teil!