Ersatzmobilität bei Stornierung nach Lieferverzug

  • Hallo Zusammen,


    wie im Wann kommt euer ID.3? Thread beschrieben habe ich im Juni letzten Jahres einen Pure Performance bestellt und werde wohl mindestens bis Ende des Jahres auf die Lieferung warten müssen. Aktuell erwarte ich, dass die Lieferung erst im nächsten Jahr erfolgt. Aufgrund der hohen Kosten, die bei VW für die Ersatzmobilität anfallen (VW Golf Mietwagen von Enterprise für >1000€/Monat) rechne ich eigentlich jeden Monat damit, dass Sie mir die Bestellung irgendwann stornieren und ich ohne Auto darstehe.


    Selbst wenn das Auto tatsächlich irgendwann gebaut werden sollte, was bei dem Überhang an offenen Bestellungen zunehmend unrealistisch erscheint (bei < 600 Zulassungen im März 2022), müsste ich wohl nach aktuellem Informationsstand auf 2000 € BaFa Förderung verzichten, wodurch die Kosten für das Fahrzeug ungeplant deutlich steigen.


    Da ich also

    1. damit rechne, dass VW mir irgendwann die Bestellung stornieren wird, und

    2. selbst bei erfolgender Lieferung mit hoher Warscheinlichkeit 2000 € verloren gehen die fest eingeplant waren,

    überlege ich meinerseits die Bestellung mit Verweis auf den Lieferverzug zu stornieren und eine Alternative zu suchen.


    Meine Frage dazu wäre: Kann VW die Kosten der Ersatzmobilität in diesem Falle von mir zurückfordern? Gibt es dazu bereits Erfahrungswerte?

    AF60xx Pure Performance MJ23 SWV8

    Assi+IQ Drive, Interieur+ (Memory), Design, Info+, Komfort+, Max Ladeleistung, East-Derry 18", Mondsteingrau, Anschlussgarantie 2J. 40 tKM


    Bestellt 18.06.2021

    Unverb. LT Q4/2021 "Oktober oder November"

    Ersatzmobilität Golf 8 1.0 TSI seit 10.12.2021

    Info 20.09.2022 "Zur Produktion eingeplant", bestätigter LT 17.11.2022

    FIN seit 01.11.2022

    Übergabetermin 29.11. WOB


    24,08 KWp Ost/West mit 6,6 KWh Speicher

    2x ID. Charger Connect mit PV-Überschussladung per EVCC

  • Mal eine kurze Frage: Warum rechnest Du damit das VW Deine "Bestellung stornieren" wird? Es wurde ein rechtsgültiger Vertrag abgeschlossen. Und der lässt sich nicht so einfach einseitig aufheben.


    Wenn Dir VW Ersatzmobilität gewährt sparst Du eine Menge da Du ja nur die Betriebskosten zahlen musst. Das würde ich gegen die Reduzierung der BAFA-Prämie aufrechnen.


    VW wird da nicht so einfach rauskommen. Und wenn sie das möchten werden sie Dir entgegenkommen müssen ...

    2 Mal editiert, zuletzt von ID4U ()

  • wie du schreibst, fährst du mit deiner Ersatzmobilität bis dahin kostenlos. ... d.h. du sparst dir die Abschreibung, Versicherung, Steuern, Rep./Wartung. Alles Kosten, die du sonst gehabt hättest. Legst du das Gesparte zur Seite, kann es dir egal sein, wenn die BaFa niedriger ausfällt. Ich selber rechne sogar mit 3.000 EUR weniger von BaFa und lege das Geld entsprechend zurück. Unterm Strich ist das immer noch günstiger als die Kosten, die ich sonst gehabt hätte.

    ID.3 Pro Performance, Assist+iQ, Komf+, WP, Andoya+GjR, Stonew.BlueMet. SW 3.2

  • Zu Deiner Frage mit den Kosten der Ersatzmobilität bei Stornierung: Der Kaufvertrag muss dann ja aufgehoben werden. Das kann ggf. an Bedingungen geknüft werden. Eine davon könnte sein dass Du die Kosten der Ersatzmobilität übernehmen musst. Denn warum sollte VW Dich "umsonst" fahren lassen?


    Letztendlich unbedingt vorher anwaltlichen Rat einholen und keine vorschnellen Entscheidungen treffen! Das kann schnell nach hinten losgehen ...

  • Mal eine kurze Frage: Warum rechnest Du damit das VW Deine "Bestellung stornieren" wird? Es wurde ein rechtsgültiger Vertrag abgeschlossen. Und der lässt sich nicht so einfach einseitig aufheben.


    Wenn Dir VW Ersatzmobilität gewährt sparst Du eine Menge da Du ja nur die Betriebskosten zahlen musst. Das würde ich gegen die Reduzierung der BAFA-Prämie aufrechnen.

    Ich meine in dem "Wann kommt euer ID3?" Thread gelesen zu haben, dass die Kosten auf Seite von VW auf 25% beschränkt sind und mit der zu erwarteneen Dauer der Ersatzmobilität wäre das irgendwann erreicht.


    Könnte sich VW nicht ggfs. auch irgendwann auf die Unmöglichkeit der Erfüllung des Vertrags berufen, wenn Sie die Teile in absehbarer Zeit gar nicht mehr bekommen?

    wie du schreibst, fährst du mit deiner Ersatzmobilität bis dahin kostenlos. ... d.h. du sparst dir die Abschreibung, Versicherung, Steuern, Rep./Wartung. Alles Kosten, die du sonst gehabt hättest. Legst du das Gesparte zur Seite, kann es dir egal sein, wenn die BaFa niedriger ausfällt. Ich selber rechne sogar mit 3.000 EUR weniger von BaFa und lege das Geld entsprechend zurück. Unterm Strich ist das immer noch günstiger als die Kosten, die ich sonst gehabt hätte.

    Klar ist es jetzt gerade eine komfortable Situation nur für Benzin zahlen zu müssen, egal ist es mir aber ganz und gar nicht, nicht das von mir bestellte Auto fahren zu können und mich sehr unsicher zu fühlen, irgendwann "ohne alles da zu stehen". Ich rechne auch nicht die gesparten Leasing-raten dagegen, der Golf ist kein ID.3 sondern eine Übergangs-Notlösung.


    Die Welt dreht sich auch weiter - wenn ich > 18 Monate bis irgendwann 2023 auf mein Auto warte und dann noch 4 Jahre behalte sitze ich entsprechend über 1 Jahr länger auf einem bis dahin technisch überholten Fahrzeug.


    Wie gesagt: Ich glaube mittlerweile nicht mehr daran, dass VW den Vertrag erfüllen wird aufgrund der horrenden Kosten der Ersatzmobilität in Zusammenhang mit den offenen Bestellungen und der lächerlich niedrigen Zahl an ausgelieferten Fahrzeugen / Monat.

    AF60xx Pure Performance MJ23 SWV8

    Assi+IQ Drive, Interieur+ (Memory), Design, Info+, Komfort+, Max Ladeleistung, East-Derry 18", Mondsteingrau, Anschlussgarantie 2J. 40 tKM


    Bestellt 18.06.2021

    Unverb. LT Q4/2021 "Oktober oder November"

    Ersatzmobilität Golf 8 1.0 TSI seit 10.12.2021

    Info 20.09.2022 "Zur Produktion eingeplant", bestätigter LT 17.11.2022

    FIN seit 01.11.2022

    Übergabetermin 29.11. WOB


    24,08 KWp Ost/West mit 6,6 KWh Speicher

    2x ID. Charger Connect mit PV-Überschussladung per EVCC

  • Zu Deiner Frage mit den Kosten der Ersatzmobilität bei Stornierung: Der Kaufvertrag muss dann ja aufgehoben werden. Das kann ggf. an Bedingungen geknüft werden. Eine davon könnte sein dass Du die Kosten der Ersatzmobilität übernehmen musst. Denn warum sollte VW Dich "umsonst" fahren lassen?

    In den Verkaufsbedingungen des Kaufvertrages Abschnitt IV Ziffer 1-3 ist das Thema Verzugsschaden/Schadenersatz beschrieben.

    Ein gewisser Schadenersatz steht einem wohl schon zu. Auch wenn man fristgerecht storniert. Richtig schlau wird man aber nicht, wenn man das als Laie liest. Ohne Anwalt würde ich das auch nicht durchziehen.

    ID.3 Pro Performance, Assist+iQ, Komf+, WP, Andoya+GjR, Stonew.BlueMet. SW 3.2

  • Wenn VW den Vertrag nicht erfüllen kann müssen sie Dir entsprechend entgegenkommen. Denn ein Vertrag kann nicht ohne weiteres einseitig aufgehoben werden. Und selbst wenn VW sich auf irgendwelche Gründe beruft entscheiden das letztendlich die Gerichte ob die Gründe anerkannt werden oder nicht.


    Da VW Dir Ersatzmobilität gewährt hat sind sie ja zumindest an dem Tag immer noch davon ausgegangen liefern zu können. Also fällt die Begündung von irgendwas "überrascht" worden zu sein immer schwerer. Ich würde mich da entspannt zurücklehnen.


    Und bevor Du irgendwelche Entscheidungen triffst: Unbedingt anwaltlichen Rat einholen! Denn wenn Du zurücktrittst hast Du erst mal den schwarzen Peter!

  • Wenn du das machen willst, würde ich auch den Rat eines Rechtsanwalts einholen.


    Mit den 25% beziehst du dich möglicherweise auf meinen Post dort. Ja, so steht es im Vertrag. Man hört immer was von 30€ pro Tag an Kosten für die Ersatzmobilität. Damit wären diese 25% nach etwa 11-12 Monaten erreicht je nach Ausstattung/Modell. Ich hoffe ja ehrlich gesagt nicht, dass es bei mir noch so lange dauert, aber es ist wirklich spannend was VW dann macht. Stornieren kann VW meiner Meinung nach nur, wenn eine Lieferung nicht mehr möglich ist, weil es Bauteile nicht mehr gibt. Aber da man auch Ersatzteile immer haben wird, dürfte das argumentativ schwierig sein für VW. Und erstmal müsste man wohl eine Ausstattungsänderung anbieten. Aber ob sie nach den 11-12 Monaten die Ersatzmobilität nicht mehr gewähren, das ist schon spannend. Aber auch nicht von heute auf morgen. Müssten sie schon ein paar Wochen vorher ankündigen denke ich.


    Hier der Auszug aus dem Vertrag:


    Bildschirmfoto von 2022-04-14 12-46-11.png

  • Wobei man auch noch diskutieren kann, ob es sich bei über 12 Monaten Verzug noch um ‚leichte Fahrlässigkeit‘ handeln würde…

  • Ich habe mir gerade auch noch die Neuwagen-Verkaufsbedingungen angeschaut:


    • Die 25%-Begrenzung bezieht sich meiner Meinung nach nur auf den Fall, dass der Kauf des Fahrzeugs storniert wird.
    • Für den Fall, dass man das Fahrzeug geliefert haben möchte, hat man eine Begrenzung von 5% des Neuwagenpreises (vermutlich netto).
    • Voraussetzung: "Leichte Fahrlässigkeit" des Verkäufers als Grund für die Lieferverzögerung. (Der Ausbruch eines Kriegs ist sicherlich keine Fahrlässigkeit des Verkäufers.)

    Bzgl. der Ersatzmobilität dürfte es sich eher um eine Kulanz-Aktion von VW handeln. Sonst wäre (bei gewünschter Lieferung des Fahrzeugs) die 5%-Begrenzung ja vermutlich schon nach 2 Monaten Gewähren von Ersatzmobilität erreicht. ;)


    Wobei man auch noch diskutieren kann, ob es sich bei über 12 Monaten Verzug noch um ‚leichte Fahrlässigkeit‘ handeln würde…

    Es geht ja nicht darum, ob die Dauer des Verzugs fahrlässig ist, sondern ob der Grund für den Lieferverzug fahrlässig vom Verkäufer zu verschulden ist.

    ID.3 Pro Perf., Mangangrau, Vollausst. außer Sports., DCC, WP, AHK

    – Bestellt: 01/06/21 (AF3xxx)

    – Wechsel MJ: MJ 22 -> MJ 22.5 -> MJ 23 (09/07/2022)

    – Ersatzmob. von 01/22 bis 12/22 (VW Polo R-Line)

    – FIN seit 22/11/2022

    – Lieferung: 11/21 |01/23 | 08/12/22


    ID.3 Pro Perf., Gletscherweiß, Vollausst. außer Sports., DCC, WP, AHK

    – Bestellt: 30/05/22 | AB von VW: 11/06/22 (AL7xxx)

    – Wechsel MJ: MJ 22.5 -> MJ 23 -> MJ 23.5 (04/11/22)

    – FIN seit 18/04/2023

    – Lieferung: Q1/23 | 12/05/23

    Einmal editiert, zuletzt von brackmann () aus folgendem Grund: Ein Beitrag von brackmann mit diesem Beitrag zusammengefügt.

  • Ich habe mir gerade auch noch die Neuwagen-Verkaufsbedingungen angeschaut:


    • Die 25%-Begrenzung bezieht sich meiner Meinung nach nur auf den Fall, dass der Kauf des Fahrzeugs storniert wird.
    • Für den Fall, dass man das Fahrzeug geliefert haben möchte, hat man eine Begrenzung von 5% des Neuwagenpreises (vermutlich netto).
    • Voraussetzung: "Leichte Fahrlässigkeit" des Verkäufers als Grund für die Lieferverzögerung. (Der Ausbruch eines Kriegs ist sicherlich keine Fahrlässigkeit des Verkäufers.)

    Bzgl. der Ersatzmobilität dürfte es sich eher um eine Kulanz-Aktion von VW handeln. Sonst wäre (bei gewünschter Lieferung des Fahrzeugs) die 5%-Begrenzung ja vermutlich schon nach 2 Monaten Gewähren von Ersatzmobilität erreicht. ;)


    Es geht ja nicht darum, ob die Dauer des Verzugs fahrlässig ist, sondern ob der Grund für den Lieferverzug fahrlässig vom Verkäufer zu verschulden ist.

    Ja, kann man so lesen. Aber warum dann "Will der Käufer vom Vertrag zurücktreten und/oder Schadenersatz statt der Leistung verlangen". Bei deiner Interpretation müsste das "oder" weg. Habe auch nochmal drüber nachgedacht.


    Es kann auch so gemeint sein: bei leichter Fahrlässigkeit maximal 5%.

    Bei mehr als leichter Fahrlässigkeit oder Stornierung maximal 25%.


    So lese ich das jetzt. Aber ohne Gewähr.


    Nee, passt auch nicht, da steht ja später nochmal "bei leichter Fahrlässigkeit". Ja irgendwie schwammig.


    Ich glaube ja eh, die Ersatzmobilität bekommt man, damit nicht jeder mit individuellen Schadenersatzansprüchen, Anwälten und Gerichtsverfahren kommt.

    Einmal editiert, zuletzt von --- () aus folgendem Grund: Ein Beitrag von Michas.ID mit diesem Beitrag zusammengefügt.

  • Bei den Posts hier rate ich jedem, vor nicht mehr rückgängig zu machenden Schritten anwaltliche Beratung hinzuzuziehen. Ich versuche eine Darstellung nach meinem Verständnis auf Grundlage meines Kaufvertrag es:


    1. Ersatzmobilität gewährt VW als Sachleistung bei Verzug. VW kann da nichts von euch zurückfordern, auch wenn es nicht zur Auslieferung des Fahrzeugs kommt.


    2. Bei Rücktritt gibt es keinen Schadenersatz, die wechselseitig erbrachten Leistungen sind zurückzugeben. Ihr habt nichts gezahlt und kein Auto erhalten, also ist nichts zurückzugeben.


    3. Statt Rücktritt sollte deshalb Schadenersatz verlangt werden. Dieser ist für VW auf 25% des Kaufpreises beschränkt. Schadenersatz müsst ihr im Streitfall geltend machen und beziffern können. Dies kann in eigener Anmietung des Ersatzfahrzeugs bestehen, falls VW euch nichts stellt. Auch in Mehrkosten für Benzin gegenüber Strom, gerade wenn Strom sehr günstig bezogen werden kann (eigene PV-Anlaga z.B.). Ich denke auch, Wegfall oder Minderung der Forderung fällt hierunter. Auf die 25% kann VW aber immer erst die Kosten der Ersatzmobilität anrechnen.


    4. Der Verzugsschaden bei Erfüllung und vorheriger leichter Fahrlässigkeit ist sogar nur auf 5% beschränkt. Wenn ihr also wartet bis der Wagen endlich geliefert wird und Ersatzmobilität bezieht kann kaum zusätzlicher Schadenersatz gefordert werden.


    5. Wer die Prämie realisieren möchte, Liefertermin in 2022 hat und ohne Prämie das Auto nicht mehr will sollte also in der Regel wie folgt vorgehen: VW 6 Wochen nach unv. LT schriftlich in Verzug setzen, Lieferfrist bis zum 31.12.2022 unter Androhung der Leistungsverweigerung nach Fristablauf setzen, dann ab 01.01.2023 Leistung verweigern und Wegfall der Prämie einfordern.

    ID3 Pro Performance 150kW / Kings Red / mit Alles außer Sportpakete, Infotainment+, AHK, Pano und WP / 19-Zoll Andoya GJR

    Bestellung 30.08.2021, Privatkauf

    Lieferung am 16.12.2022 nach 473 Tagen

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