ID4 Firmenwagen zuhause laden

  • Hallo ID4 Fahrer oder die es bald werden,


    Ich habe eine frage an alle elektroautofahrer die ihren Firmenwagen zuhause laden müssen weil es auf der Arbeit keine Lademöglichkeit gibt . Welche Vereinbarungen habt ihr diesbezüglich mit euern Arbeitgeber ? Ich habe im Internet etwas davon gelesen das der Arbeitgeber jemand eine 70Euro steuerfreue Pauschale bezahlen kann .

  • Das ist korrekt, die Möglichkeit zur 70€-Pauschale steuerfrei existiert. Mein Arbeitgeber hat es anders gelöst, der hat eine Kooperation mit Total Energies abgeschlossen, die bieten einen Abrechnungsservice für das Zuhauseladen an (Total Charge@Home). Dafür binden die deine Wallbox an ihr System an (die Wallbox muss das OCCP-Protokoll können), ich musste mit einer Kopie meines Stromliefervertrags nachweisen, wie viel ich für pro kwh zahle, ich bekomme das Geld dann monatlich automatisch spitz abgerechnet überwiesen. Sehr lohnenswert, wenn man teilweise seinen eigenen Solarstrom ins Auto lädt!
    Zusätzlich vom Arbeitgeber zwei Ladekarten (Shell recharge, Arale Fuel&Charge) für das öffentliche Ladenetz, das ist natürlich seeeehr komfortabel für Urlaub und Freizeit. Jetzt fehlt nur noch mein konfigurierter ID3, bis dahin bin ich aber auch mit dem Ersatzmobilitäts-ID3 sehr glücklich.

    Einmal editiert, zuletzt von -bm- ()

  • Hallo ID4 Fahrer oder die es bald werden,


    Ich habe eine frage an alle elektroautofahrer die ihren Firmenwagen zuhause laden müssen weil es auf der Arbeit keine Lademöglichkeit gibt . Welche Vereinbarungen habt ihr diesbezüglich mit euern Arbeitgeber ? Ich habe im Internet etwas davon gelesen das der Arbeitgeber jemand eine 70Euro steuerfreue Pauschale bezahlen kann .

    Ja, diese Regel haben wir für die Kolleginnen und Kollegen, die eine nicht so lange Arbeitsstrecke haben auch.

    Über die € 70,- hinaus, werden auch die Kosten von Ladestationen unterwegs übernommen.

    Modell: ID4 GTX

    Farbe: Mangangrau

    Extras: all in, ohne 21er

    Bestellt: 21.05.2021

    Abholung AH: 30.05.2022 und sehr happy

  • Hallo ID4 Fahrer oder die es bald werden,


    Ich habe eine frage an alle elektroautofahrer die ihren Firmenwagen zuhause laden müssen weil es auf der Arbeit keine Lademöglichkeit gibt . Welche Vereinbarungen habt ihr diesbezüglich mit euern Arbeitgeber ? Ich habe im Internet etwas davon gelesen das der Arbeitgeber jemand eine 70Euro steuerfreue Pauschale bezahlen kann .


    Bei mir übernimmt der AG die Hälfte für WB (mit geeichtem Zähler) und Installation und Strom wird pro Quartal abgerechnet.


    Eine sehr schöne Lösung, unsere Flotte soll ab 2027 komplett elektrifiziert sein, und deswegen werden dementsprechend attraktive Lösungen angeboten.


    LG

    langsamerlax

    ID5 Pro Performance in gletscherweiß auf 21", Assistenzpaket "Plus", Design-Paket "Plus", Infotainment-Paket "Plus", Interieur Top-Sport "Plus", Komfortpaket "Plus", Sportpaket "Plus", WP u. AHK


    Bestellt 03/22, AK6XXX

    Geliefert 04/23

    Einmal editiert, zuletzt von langsamerlax () aus folgendem Grund: Ein Beitrag von langsamerlax mit diesem Beitrag zusammengefügt.

  • Ich habe eine Shell Recharge (ehemals Newmotion) Home Advanced Ladestation.

    Da kann man seinen Strompreis im Account hinterlegen, man autorisiert per Shell Recharge Firmen-Ladekarte (ist auch gleich eine der vom AG gestellten Ladekarten für unterwegs) und monatlich wird die Stromkostenerstattung von Shell überwiesen. Für den Arbeitgeber auch bequem weil in der Abrechnung wie eine öffentliche Ladestation.

    ID.4 Pure Performance mit Assistenzpaket Plus, Komfortpaket Plus, Interieur Style Plus, Design-Paket, Schnellladeoption. MJ 2022. Bestelldatum 06/2021, Übergabe 12/2021.

    Smart EQ fortwo, Passion-, Premium- und Winterpaket, 22 kw-Bordlader, Übergabe 11/2023.

    Laden an einer Shell Recharge Solutions Home Advanced Wallbox.

  • So ähnlich wie bei -bm- läuft es bei meinem Arbeitgeber auch. Allerdings hat mein Arbeitgeber meine Wallbox inklusive Montage bezahlt, die Abrechnung läuft jeden Monat ebenso automatisiert und ich bekomme die Stromkosten ersetzt. Außerdem habe ich zwei Ladekarten für das öffentliche Ladenetz und ich kann bei der Arbeit kostenfrei laden.

  • Über die € 70,- hinaus, werden auch die Kosten von Ladestationen unterwegs übernommen.

    Laut meinem Arbeitgeber und meinem Steuerberater sind die 70€ nur frei, wenn die Firma keinerlei anderen Strombezug zur Verfügung stellt. Also der Arbeitgeber weder Ladungen in der Firma zur Verfügung stellt noch Ladungen unterwegs übernimmt. Sobald irgendwelche anderen Ladungen übernommen werden, sind es nur noch 30€.

    Haben beide unrecht?

    Alle meine Akkutemperaturangaben beziehen sich auf die minimale Akkutemperatur, soweit nicht explizit anders angeben.

  • Ja, diese Regel haben wir für die Kolleginnen und Kollegen, die eine nicht so lange Arbeitsstrecke haben auch.

    Über die € 70,- hinaus, werden auch die Kosten von Ladestationen unterwegs übernommen.


    Laut meinem Arbeitgeber und meinem Steuerberater sind die 70€ nur frei, wenn die Firma keinerlei anderen Strombezug zur Verfügung stellt. Also der Arbeitgeber weder Ladungen in der Firma zur Verfügung stellt noch Ladungen unterwegs übernimmt. Sobald irgendwelche anderen Ladungen übernommen werden, sind es nur noch 30€.

    Haben beide unrecht?

    Aus meiner Sicht liegen tatsächlich beide falsch, da es bei der Pauschale nur um eine Erstattung von vom Arbeitnehmer selbst getragener Stromkosten geht.


    Neue Pauschbeträge für einen Stromkostenersatz bei E-Dienstfahrzeugen

    Erhält der Arbeitnehmer vom Arbeitgeber ein Elektro- oder Hybridelektrofahrzeug als Firmenwagen und kann er dieses Fahrzeug auch privat nutzen, kann der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer die selbst getragenen Stromkosten steuer- und sozialversicherungsfrei ersetzen. Zur Vereinfachung lässt die Finanzverwaltung seit 2017 monatliche Pauschalen zu, die zum 1.1.2021 auf Grund der gestiegenen Stromkosten angehoben wurden:

    • Seit 1.1.2021 können für reine Elektrofahrzeuge pauschal 30,00 € anstatt bisher 20,00 € steuerfrei erstattet werden, wenn beim Arbeitgeber eine zusätzliche Lademöglichkeit gegeben ist.
    • Für Hybridelektrofahrzeuge gilt der halbe Pauschalbetrag von 15,00 € anstatt bisher 10,00 €.
    • Ohne zusätzliche Lademöglichkeit beim Arbeitgeber können für reine Elektrofahrzeuge 70,00 € anstatt bisher 50,00 € steuerfrei erstattet werden.
    • Für Hybridfahrzeuge gelten auch hier die halben Pauschalbeträge.

    Die niedrigeren Pauschsätze kommen ausschließlich dann zur Anwendung, wenn der Arbeitgeber eine ortsfeste Ladeeinrichtung auf seinem Firmengelände unterhält. Stromtankkarten, die das Aufladen bei einem Dritten ermöglichen, gelten daher in diesem Zusammenhang nicht als zusätzliche Lademöglichkeit beim Arbeitgeber.


    Es gibt aber auch teilweise andere Auffassungen, detailliert hier nachzulesen: https://www.haufe.de/personal/…s-aufladen_78_426076.html


    Alles andere wäre aus meiner Sicht auch system- und lebensfremd, da die Pauschale in Höhe von 70,- bei z.B. Aussendienstlern nicht ansatzweise die Kosten des AN decken würde. Aber warten wir die ersten Rechtsprechungen dazu einmal ab.

    Modell: ID4 GTX

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    Einmal editiert, zuletzt von Bro6 ()

  • Bro6

    Ein Außendienstler wird normalerweise eine Ladekarte erhalten, die der Arbeitgeber voll übernimmt und bekommt nicht nur 70€.

    Die Pauschale soll das Handling in den meisten Fällen vereinfachen und ist damit aber auch nicht immer sinnvoll.


    Bei mir steht bei Deinem Link genau das Gegenteil, hast Du evtl. eine alte Version archiviert?


    Zitat

    Als zusätzliche Lademöglichkeit beim Arbeitgeber gilt jeder zum unentgeltlichen oder verbilligten Aufladen des Dienstwagens geeignete Stromanschluss an einer ortsfesten betrieblichen Einrichtung des Arbeitgebers. Gleichgestellt ist eine vom Arbeitgeber unentgeltlich oder verbilligt zur Verfügung gestellte Stromtankkarte zum Aufladen des Dienstwagens bei einem Dritten. [...] Durch den pauschalen Auslagenersatz sind sämtliche Kosten für den Ladestrom abgegolten. Ein zusätzlicher Auslagenersatz der nachgewiesenen tatsächlichen Kosten für den von einem Dritten bezogenen Ladestrom ist nicht zulässig.

    Übersteigen die vom Mitarbeiter in einem Kalendermonat getragenen Kosten für Ladestrom die maßgebende Pauschale, kann der Arbeitgeber anstelle der maßgebenden Pauschale auch die anhand von Belegen nachgewiesenen tatsächlichen Kosten als steuerfreien Auslagenersatz erstatten.


    Also entweder

    70€ Pauschale, keine Lademöglichkeit beim Arbeitgeber und keine Ladekarte und kein Auslagenersatz

    30€ Pauschale plus Lademöglichkeit beim Arbeitgeber oder Ladekarte, kein Auslagenersatz

    keine Pauschale, dafür Auslagenersatz für nachgewiesene Kosten. Auch kalendermonatlich wählbar, falls Pauschale nicht ausreicht, dann aber keine Pauschale in dem Monat.

    PS: mich betrifft es nicht mehr, da es inzwischen beim Arbeitgeber eine Lademöglichkeit gibt und daher sowieso maximal in die 30€ Kategorie falle.

    Alle meine Akkutemperaturangaben beziehen sich auf die minimale Akkutemperatur, soweit nicht explizit anders angeben.

  • Es sind zwei Literaturrecherchen. Eine vertritt die Auffassung, dass der Gesetzgeber mit „Lademöglichkeit beim Arbeitgeber“ eben gerade nicht die Ladekarte für unterwegs meint, die andere (in dem link) die Meinung, dass Ladekarten als „Lademöglichkeit beim Arbeitgeber“ als solche angesehen werden.

    Rechtsprechung dazu ist mir noch nicht bekannt und so lange dürfen unsere Kolleginnen und Kollegen auf Dienstreisen, also außerhalb ihrer Lademöglichkeit Zuhause zusätzlich zu den 70,- mit einer Ladekarte der Firma laden.

    Die nächste Lohnsteueraussenprüfung wird da vielleicht Klarheit bringen. 🤷🏻‍♂️

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    Bestellt: 21.05.2021

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  • Bro6

    Habe ich das "andere Auffassung" echt überlesen oder hast Du das nachträglich geändert? Ich war mir sicher, da stand zu Beginn meiner Antwort nur etwa "Auch detailliert nachzulesen unter". Ich sollte mehr zitieren, damit man nachträgliche Änderungen entlarven kann :P


    Aber unabhängig davon: Seit dem 20.9.2020 gibt es nur noch eine Auffassung. Siehe BMF-Schreiben v. 29.9.2020, IV C 5 - S 2334/19/10009 :004, was auch in den Kommentaren Deines Links erwähnt und zitiert wird.

    Alle meine Akkutemperaturangaben beziehen sich auf die minimale Akkutemperatur, soweit nicht explizit anders angeben.

  • Bro6

    Habe ich das "andere Auffassung" echt überlesen oder hast Du das nachträglich geändert? Ich war mir sicher, da stand zu Beginn meiner Antwort nur etwa "Auch detailliert nachzulesen unter". Ich sollte mehr zitieren, damit man nachträgliche Änderungen entlarven kann :P


    Aber unabhängig davon: Seit dem 20.9.2020 gibt es nur noch eine Auffassung. Siehe BMF-Schreiben v. 29.9.2020, IV C 5 - S 2334/19/10009 :004, was auch in den Kommentaren Deines Links erwähnt und zitiert wird.

    Ich habe den Eintrag noch einmal editiert, weil ich es missverständlich fand, aber eigentlich direkt nach dem Absenden.

    Wahrscheinlich warst Du so schnell und ich zu langsam 😉 Sorry für die Verwirrung und Danke für den Hinweis auf das BMF-Schreiben, das wir aber in diesem Fall aber wirklich in Frage stellen.

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  • BMF-Schreiben, das wir aber in diesem Fall aber wirklich in Frage stellen.

    Das würde aber nur gehen, wenn Ihr oder jemand anders dagegen klagt? Ein Lohnsteueraussenprüfer würde sich ansonsten erst einmal an die Meinung des BMF Schreibens halten, oder?

    Alle meine Akkutemperaturangaben beziehen sich auf die minimale Akkutemperatur, soweit nicht explizit anders angeben.

  • Das würde aber nur gehen, wenn Ihr oder jemand anders dagegen klagt? Ein Lohnsteueraussenprüfer würde sich ansonsten erst einmal an die Meinung des BMF Schreibens halten, oder?

    Stimmt und genau das bezwecken wir mit der Vorgehensweise und haben die Prüfung für uns 2021 beantragt, damit wir in diesem Punkt auch Klarheit für unsere Mandanten bekommen. Bei uns ist das noch sehr übersichtlich, aber wenn ein Unternehmen >100 Dienstwagen hat, wird es interessant.

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