VW ID Vertragsaufhebung / Vertragskündigung / Schadenersatz / Lieferverzug & Co.

  • letztlich geht es ja darum, dass der Bezirksmanager zu keinerlei Kompromiss bereit war und mir schreibt, für den Versand sei der Spediteur zuständig, für die Regulierung von Transportschäden die Transportversicherung. Und daher bliebe es bei der Entschädigungssumme, die im von VW beauftragten Gutachten stehe. Und ich habe ihm gesagt, welche Versicherung und in welcher Höhe meinen Vertragspartner (Volkswagen AG) entschädigt, ist mir erst einmal egal. Und ich bin eben nicht bereit für 800€ Nachlass einen Unfallwagen geliefert zu bekommen und habe daher Neuproduktion gefordert. Eine Übernahme durch mich wäre entgegenkommend möglich gewesen, bei einer vernünftigen Entschädigung. Ansonsten bestehe ich auf dem Recht, einen Neuwagen zu bekommen. Und wenn sie sich damit sehr viel Zeit lassen, möchte ich den Verzugsschaden und den Umweltbonus (31.8.23) ersetzt bekommen. Ob das für VW die wirtschaftlich günstigere Wahl ist, wage ich zu bezweifeln...

    Ich weiß nicht, ob es in dieser Woche noch zielführende Gespräche geben wird...

    ID.4 GTX Assi+, Komf+, AHK, WP, SWV11(3.5) ab Werk, MJ2023, Zellmodul A, bestellt 29.04.2022, ausgeliefert 27.06.2023

    e-Golf Assi+, WP, CCS, bestellt 08.10.2019, ausgeliefert 22.02.2020

  • letztlich geht es ja darum, dass der Bezirksmanager zu keinerlei Kompromiss bereit war und mir schreibt, für den Versand sei der Spediteur zuständig, für die Regulierung von Transportschäden die Transportversicherung.

    Das Beklagen der kollektiven Verantwortungslosigkeit ist einerseits total berechtigt, andererseits hier nur ein Einzelfall als Ausdruck eines gesellschaftlichen Grundproblems (nicht nur in Deutschland, siehe zum Beispiel das absurde Produkthaftungsrecht in USA).


    Die ständige Suche nach einem haftend Verantwortlichen für jedes x-beliebige Lebensrisiko führt dazu, dass sich jeder gegen alles absichert und nachher ist keiner verantwortlich.


    Will jetzt hier aber keine OT Diskussion anfangen. Es geht ja immer noch um den Frontschaden...

  • Habe heute ein Schreiben des Kundenservice bekommen, in dem sie Neuproduktion anbieten… ich suche auch keinen haftend Verantwortlichen, der ist ja hier unstrittig, ich suche eine einvernehmliche Lösung, die aber sehr schwierig ist, wenn niemand kommunizieren will

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  • Von dem nachfolgenden Hinweis nicht abschrecken lassen, zumal hier auf die Möglichkeit "kann" verwiesen wird.


    "Achtung

    In diesen Fällen kann ein Anspruch auf den Ausgleich der Wertminderung ausgeschlossen sein:

    bei Bagatellschäden

    wenn Ihr Auto älter als 5 Jahre ist

    wenn Ihr Fahrzeug einen Kilometerstand von mehr als 100.000 km hat"


    Ich hatte einen Bagatellschaden. Mir ist ein anderer Verkehrsteilnehmer hinten aufgefahren, mit Schrittgeschwindigkeit. Bei der Unfallaufnahme, ohne Polizei, konnte ich nur den Abdruck des gegnerischen Kennzeichen leich erkennen. Der Gutacher hat dann mehr im Unterboden festgestellt und die Stoßstange musste neu lackiert werden. Alles knapp über 2.000€. Der Wagen war zu diesem Zeitpunkt 10 Jahre alt und hatte ca. 300 Tkm auf de,m Tacho. Die Versicherung des Unfallgegners wollte erst wegen Bagatellschad3n und dem Alter meines Audi eine Wertminderung nicht anerkennen. Mein Rechtsanwalt hat dem Versicherer die entsprechenden Urteile, die eine Wertminderung bejahen, vorgelegt. Die Versicherung hat dann die geforderte Wertminderung laut Sachverständigen-Gutachten ausgezahlt. Bei Schaden ab zum Rechtsanwalt, der macht das schon. Schont die eigenen Nerven und spart viel Zeit

  • ist kein Bagatellschaden, Aussage des Gutachters, den VW bestellt hat. Beim Neufahrzeug ist jede einzelne kleine Delle kein Bagatellschaden

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  • ist kein Bagatellschaden, Aussage des Gutachters, den VW bestellt hat. Beim Neufahrzeug ist jede einzelne kleine Delle kein Bagatellschaden

    Bagatellschaden sehe ich bei Deinem auch nicht. Ich bin nur auf den eingestelllten Link eingegangen, dass aus meiner Sicht grundsätzich bei den heutigen Fahrzeugen auch nach 5 Jahren ein Anspruch auf Wertminderung besteht. Bei Deinen Schäden ist mir noch nicht ganz klar, ob dies beim Transport zum Autohaus, also vor der Übernahme, entstanden ist. Ich hätte schon längst einen Rechtsanwalt, und wenn es nur um eine juristische Einschätzung der Sachverhalte geht, aufgesucht, damit ich mich gegenüber den Vertragspartnern rechtskonform verhalte. Bei Geld hört meist die Freundschaft auf, insbesonderem bei geschäftlichen Beziehungen....

  • Bagatellschaden sehe ich bei Deinem auch nicht. Ich bin nur auf den eingestelllten Link eingegangen, dass aus meiner Sicht grundsätzich bei den heutigen Fahrzeugen auch nach 5 Jahren ein Anspruch auf Wertminderung besteht. Bei Deinen Schäden ist mir noch nicht ganz klar, ob dies beim Transport zum Autohaus, also vor der Übernahme, entstanden ist. Ich hätte schon längst einen Rechtsanwalt, und wenn es nur um eine juristische Einschätzung der Sachverhalte geht, aufgesucht, damit ich mich gegenüber den Vertragspartnern rechtskonform verhalte. Bei Geld hört meist die Freundschaft auf, insbesonderem bei geschäftlichen Beziehungen....

    ja ist leider aufgrund fehlender Ladungssicherung beim Transport zum Autohaus entstanden. Das Fahrzeug davor stand wohl auf der Rampe ein wenig niedriger und hat einen Schaden, der noch wesentlich höher ist... :(

    Der Bezirksleiter ist wohl im Urlaub, seine Vertretung ist wesentlich lösungsorientierter und ich habe ja jetzt von Volkswagen das offizielle Angebot der Neuproduktion und insofern denke ich, dass jetzt auch eine Lösung gefunden wird, wenn nicht, bleibt immer doch der Weg zum Anwalt...

    Bin gespannt, wie schnell eine Neuproduktion möglich wäre...

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  • ja ist leider aufgrund fehlender Ladungssicherung beim Transport zum Autohaus entstanden. Das Fahrzeug davor stand wohl auf der Rampe ein wenig niedriger und hat einen Schaden, der noch wesentlich höher ist... :(

    Der Bezirksleiter ist wohl im Urlaub, seine Vertretung ist wesentlich lösungsorientierter und ich habe ja jetzt von Volkswagen das offizielle Angebot der Neuproduktion und insofern denke ich, dass jetzt auch eine Lösung gefunden wird, wenn nicht, bleibt immer doch der Weg zum Anwalt...

    Bin gespannt, wie schnell eine Neuproduktion möglich wäre...

    Ich drücke Dir die Daumen, das alles gut wird und Du für die Wartezeit auf Grund einer Neuproduktion eine Ersatzmobilität von VW gestellt wird.

  • Lustig, heute kommt von VWFS die Aufforderung zur Zahlung der Fahrzeugrechnung. Die habe ich allerdings noch nicht mal... wie ja auch nicht das übernahmefähige Fahrzeug...


    genau mein Humor :)

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