Also wenn sich die Garantiesumme jederzeit „anpassen“ lässt, dann ist das ja so wie bei dieser beknackten Werbung für Sammlermünzen „mit garantierter Wertsteigerungschance“.
Garantiert wird in Wirklichkeit genau nichts.
Es gibt schon einen deutlichen Unterschied zwischen "Garantiesumme" und "garantierter Chance"
Die Garantiesumme in den AGBs zur Nullgarantiesumme zu machen könnte ein Fall für die Rechtsprechung sein. Ob das jemand macht?