Es geht mir hier ausschließlich um die pauschale Unterstellung, einer AGB Änderung mit dem Ziel, den Verbraucher irgendwie abzuzocken.
Er schrieb, dass man insbesondere, wenn die Änderungen nicht markiert wurden, besonders vorsichtig sein sollte, um keine Gemeinheiten zu übersehen.
Und, ey, für die Änderung der AGB braucht man Juristen. Für die Markierung der Änderungen in den neuen AGBs nur jemand, der die Schriftfarbe verändern kann