Der Reichweiten-Talk: Reichweite im Sommer & Winter

  • Wenn die Lade Infrastruktur erstmal vernünftig ausgebaut ist, spielt die Reichweite nur noch eine zweitrangige Rolle.

    Wenn ich 9 h auf Arbeit bin wäre das super das Auto laden zu können. Da sollten die Arbeitgeber in die Pflicht genommen werden.

    So würde Elektromobilität Spass machen und nicht jeder muss dann gleich ein Vermögen für den grösseren Akku ausgeben.

    Für die 5 Langstrecken im Jahr reicht mir auch der 58kWh Akku aus.

    Warum soll man die Arbeitgeber in die Pflicht nehmen? Der Arbeitgeber darf den Strom nicht verschenken… also muss er es mit den Mitarbeitern abrechnen.

    Wir haben 20 Ladesäulen für Mitarbeiter… die standen 1 Jahr ungenutzt da… wir durften den Strom nicht gratis an Mitarbeiter geben (Förderung für PV Anlage die mehr liefert als die Firma braucht wäre dann weg und müsste zurückbezahlt werden). Der Aufwand für die Abrechnung (Software, Accountverwaltung etc.) hätte die Firma pro Jahr zigtausend Euro Lizenzkosten und auf Arbeitsaufwand gekostet. Nach langem hin- und her haben wir dann die eigenen Ladesäulen in die externe Verwaltung der Stadtwerke gegeben. Mitarbeiter können sich dort registrieren und können dann laden.

    Aber es gibt meiner Meinung nach keinen Grund, warum man Arbeitgeber dazu verpflichten sollte.

    Ich habe mir zwei Wallboxen gekauft um zu Hause laden zu können… wer das nicht kann und öffentlich keine Möglichkeit zum Laden hat… der kann eigentlich (meiner Meinung nach) einfach kein E Auto haben!

    ID 3 Pro Performance Tech 58 kWh seit 02/2021

    02/2022: Klimaanlage musste quasi komplett auseinandergebaut werden wegen eines defekten Drucksensors, Sensor und Kompressor getauscht

    05/2022: Klimakompressor defekt... Auto muss 2 Tage in die Werkstatt... keine Ersatzmobilität...


    ID 4 Pro Performance 77 kWh bestellt am 19.08.2021

    1. LT: 01/2022

    2. LT: Q1/2022

    3. LT: 06/2022

    4. LT: ??/????

  • Klasse, vielen Dank tmid !


    Wenn man also von ca. 10% weniger Kapazität ausgeht so rund um den Gefrierpunkt dann passt also auch die Anzeige im ID zumindest so einigermaßen (ich wollte jetzt nicht wieder komplett auf 100% laden, da das Auto jetzt ein paar Tage stehen wird).

  • Warum soll man die Arbeitgeber in die Pflicht nehmen? Der Arbeitgeber darf den Strom nicht verschenken… also muss er es mit den Mitarbeitern abrechnen.

    Wir haben 20 Ladesäulen für Mitarbeiter… die standen 1 Jahr ungenutzt da… wir durften den Strom nicht gratis an Mitarbeiter geben (Förderung für PV Anlage die mehr liefert als die Firma braucht wäre dann weg und müsste zurückbezahlt werden). Der Aufwand für die Abrechnung (Software, Accountverwaltung etc.) hätte die Firma pro Jahr zigtausend Euro Lizenzkosten und auf Arbeitsaufwand gekostet. Nach langem hin- und her haben wir dann die eigenen Ladesäulen in die externe Verwaltung der Stadtwerke gegeben. Mitarbeiter können sich dort registrieren und können dann laden.

    Aber es gibt meiner Meinung nach keinen Grund, warum man Arbeitgeber dazu verpflichten sollte.

    Ich habe mir zwei Wallboxen gekauft um zu Hause laden zu können… wer das nicht kann und öffentlich keine Möglichkeit zum Laden hat… der kann eigentlich (meiner Meinung nach) einfach kein E Auto haben!

    Ich habe nicht geschrieben, dass der Arbeitgeber die Wallboxen und den Strom verschenken soll !

    Es geht mir nur um die Bereitstellung einer bequemen Lademöglichkeit (Arbeitgeber werden von der KfW gefördert) .


    Der Arbeitgeber kann mit den Angestellten z.B. eine Pauschale für den Nutzungszeitraum einrichten oder eine andere Abrechnungsmöglichkeit. Es muss noch nicht mal eine Wallbox montiert werden. Eine Steckdose wäre schon ausreichend.


    Einige Arbeitgeber verfolgen das Ziel einer „guten work life balance“ und für mich wäre das die Bereitstellung einer Lademöglichkeit.

  • Noch ein Hinweis: Die Referenzeentladung wird bei 0.5C gemessen, d.h. bei höherer Leistungsanforderung ist die zu entnehmende Energiemenge geringer (wie im ersten Bild meines vorigen Posts zu sehen).

  • Ich habe gerade mal meine Verbräuche seit Abo-Beginn bis zum 31.12.2021 aufsummiert und komme auf unten angegebenes Ergebnis.

    Der ID.3 zeigt mir intern, also netto und ohne Ladeverluste und Zyklenverluste der Batterie, über die Gesamtstrecke einen durchschnittlichen Verbrauch von 17,7 kWh/100km an.

    Von den 4.370 km waren ca. die Hälfte Langstrecke auf Autobahnen, meist mit Tempomat auf 120 km/h, wo möglich.

    Ein Viertel war Stadt und ein Viertel Landstaße - grob geschätzt.

    Zu bedenken ist, dass ich Software 2.3 OTA habe, also bei jedem Fahrtbeginn unter 8°C die Akkuheizung anspringt.

    Dafür dass ich quasi bisher nur im Winterhalbjahr gefahren bin, bin ich mit dem Verbrauch zufrieden.


    Summe Ladestrom gemessen an der Säule
    872,60 kWh
    Gesamtbetrag 350,13
    durchschnittlicher Preis für Ladestrom0,401 €/kWh
    gesamte Fahrstrecke 4.370 km
    durchschnittlicher Verbrauch (brutto ab Ladesäule)
    20,0 kWh/100km
    durchschnittliche Treibstoffkosten 8,01 €/100km

    September 2021 bis März 2023 einen ID.3 ProP im Abo. Seit März 2022 für 4 Jahre im Leasing einen ID.3 ProP.

  • Das ist… sorry… Humbug! Unser Brandschutz würde es niemals zulassen Autos an einer Steckdose zu laden.


    Nur weil sich manch einer ein E Auto zulegt ohne selbst die Voraussetzungen dafür geschaffen zu haben… soll das der Arbeitgeber übernehmen?

    Sehe ich nicht so… sorry! Das hat auch nichts mit Worklifebalance zu tun. Ich bin bei der Arbeit um zu arbeiten, danach habe ich Feierabend und Privatleben. Manche möchten noch beim Arbeiten verwöhnt werden oder wie? So wurde ich nicht erzogen und so erziehe ich auch meine Kinder nicht…


    Mein e Auto… meine Pflicht eine Lademöglichkeit in meinem Privatumfeld zur Verfügung zu haben. Ich habe die gleiche seltsame Ansicht in der Familie wo einer meiner Verwandten meint, dass der Vermieter ihm eine Wallbox zur Verfügung stellen muss oder zumindest den Anschluss dafür legen lassen muss!


    Nein nein nein…

    ID 3 Pro Performance Tech 58 kWh seit 02/2021

    02/2022: Klimaanlage musste quasi komplett auseinandergebaut werden wegen eines defekten Drucksensors, Sensor und Kompressor getauscht

    05/2022: Klimakompressor defekt... Auto muss 2 Tage in die Werkstatt... keine Ersatzmobilität...


    ID 4 Pro Performance 77 kWh bestellt am 19.08.2021

    1. LT: 01/2022

    2. LT: Q1/2022

    3. LT: 06/2022

    4. LT: ??/????

  • Wo wäre das Problem bei einer korrekt installierten Steckdose? Obwohl ich in meiner Garage eine Wallbox habe, lade ich fast nur per Steckdose (zusammen mit der Wallbox installiert), um den Strom von der PV-Anlage besser nutzen zu können. Überhaupt kein Problem, nicht die geringste Erwärmung an der Steckdose.

    Also?

    ID.3 Family mit Wärmepumpe, Winterräder 18" Stahlfelgen, Software 0564. Ab 19.2.2021 Version 0783. Ab 11.3.2021 Version 0792. Ab 12.8.2022 Version 912 (2.4). April 2023 in der Werkstatt auf 3.0. Ab 17.8.2023 Software 3.2 über Werkstatt.

    ID Charger Connect.

  • Es gibt kein Problem mit einer Steckdose. Vorausgesetzt sie ist passend abgesichert,der Kabel Querschnitt passt, die Steckdose ist für dauerbelastung ausgelegt und man ist bereit den höheren Verlust bei der ladung zu tragen!

  • Der Arbeitgeber darf den Strom nicht verschenken…

    Der Arbeitgeber darf den Strom an die Mitarbeiter verschenken. Ausnahmen vom Steuerrecht. Kein anzurechnender geldwerter Vorteil.

    Das wird tausendfach so gemacht,


    Erlauben Arbeitgeber ihren Beschäftigten das kostenlose Laden von E-Autos oder Hybridautos im Betrieb, fallen auf den Strom bis 2030 keine Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträge an. Auch beim Laden von E-Bikes ist der Fiskus weiter großzügig:


    Gesetz zur steuerlichen Förderung von Elektromobilität im Straßenverkehr
    Vom 7. November 2016


    "...

    Artikel 2
    Änderung des Einkommensteuergesetzes
    Das Einkommensteuergesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 8. Oktober 2009 (BGBl. I S. 3366, 3862), das zuletzt durch Artikel 7 des Gesetzes vom 31. Juli 2016 (BGBl. I S. 1914) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

    1. § 3 Nummer 46 wird wie folgt gefasst:
    „46. zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn vom Arbeitgeber gewährte Vorteile für das elektrische Aufladen eines Elektrofahrzeugs oder Hybridelektrofahrzeugs im Sinne des § 6 Absatz 1 Nummer 4 Satz 2 zweiter Halbsatz an einer ortsfesten betrieblichen Einrichtung des Arbeitgebers oder eines verbundenen Unternehmens (§ 15 des Aktiengesetzes) und für die zur privaten Nutzung überlassene betriebliche Ladevorrichtung;“.

    2. § 40 Absatz 2 Satz 1 wird wie folgt geändert:
    a) In Nummer 5 Satz 2 wird der Punkt am Ende durch ein Komma ersetzt.
    b) Folgende Nummer 6 wird angefügt:
    „6. den Arbeitnehmern zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn unentgeltlich oder verbilligt die Ladevorrichtung für Elektrofahrzeuge oder Hybridelektrofahrzeuge im Sinne des § 6 Absatz 1 Nummer 4 Satz 2 zweiter Halbsatz übereignet. Das Gleiche gilt für Zuschüsse des Arbeitgebers, die zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn zu den Aufwendungen des Arbeitnehmers für den Erwerb und die Nutzung dieser Ladevorrichtung
    gezahlt werden.“
    ..."

    Typ: ID.3 Pro Performance "tech" 209*10Exp6 kg*m²/s² mit Fahrradträger, 18 Zoll Stahlfelgen (Sommer und Winter), Wärmepumpe, abgeholt 23.12.20

    Farbe: Makena-Türkis Metallic
    Softwarestand: 0783; 30.03.21: 0792; 22.09.21: ID 2.3 26.08.2022: 0912 07.07.2023: 3.2

    VW Äpp auf div. Androids


    ID. Charger Connect (seit 30.12.20 läuft leise und ohne Probleme über LTE im Netz, seit 19.12.21 auf ID Charger Pro gepimpt)

  • Wo wäre das Problem bei einer korrekt installierten Steckdose? Obwohl ich in meiner Garage eine Wallbox habe, lade ich fast nur per Steckdose (zusammen mit der Wallbox installiert), um den Strom von der PV-Anlage besser nutzen zu können. Überhaupt kein Problem, nicht die geringste Erwärmung an der Steckdose.

    Also?

    Es ist tatsächlich alleine ein Problem der vernünftigen Auslegung: nicht die billigste Baumarktsteckdose nehmen. Und wenn man ganz sicher sein will heißt die Lösung CEE-Steckdose (Campingdose). Die ist für 16A Dauerstrom zugelassen.

    Es ist alles so geworden, wie ich es mir gedacht habe.

  • Es ist tatsächlich alleine ein Problem der vernünftigen Auslegung: nicht die billigste Baumarktsteckdose nehmen. Und wenn man ganz sicher sein will heißt die Lösung CEE-Steckdose (Campingdose). Die ist für 16A Dauerstrom zugelassen.

    Ein brauchbarer Ladeziegel hat ein Thermometer im Stecker. Es wird auch grundsätzlich mit 10 A geladen.

    Bei halbwegs normgerechten Dosen besteht keinerlei Gefahr.

    Typ: ID.3 Pro Performance "tech" 209*10Exp6 kg*m²/s² mit Fahrradträger, 18 Zoll Stahlfelgen (Sommer und Winter), Wärmepumpe, abgeholt 23.12.20

    Farbe: Makena-Türkis Metallic
    Softwarestand: 0783; 30.03.21: 0792; 22.09.21: ID 2.3 26.08.2022: 0912 07.07.2023: 3.2

    VW Äpp auf div. Androids


    ID. Charger Connect (seit 30.12.20 läuft leise und ohne Probleme über LTE im Netz, seit 19.12.21 auf ID Charger Pro gepimpt)

  • WLTP Reichweite hin oder her, sich vorher informieren und zumindest eine Probefahrt machen, klar wird die nicht immer im Winter stattfinden können (was optimal wäre), dann bekommt man ein Gefühl was das Auto bei der eigenen Fahrweise braucht, wer viel Autobahn fährt, abhängig von der Geschwindigkeit, wird einen anderen Verbrauch haben, wie innerstädtisch. Wer grundsätzlich für den schlechtesten Fall die WLTP Reichweite halbiert, macht nichts falsch.

    Sich informieren ist immer gut. Schlimm ist nur, dass es anscheinend nötig ist um die Falschaussagen seitens VW und deren Verkäufer zu entlarven. Wie gesagt, bei einem 35000 Euro Kauf darf ich mir doch wohl Aussagen erwarten, die der Wahrheit entsprechen?!


    Noch besser ist eine Probefahrt. Ich hatte im Vorfeld sogar einen 58er ID 3 für einen ganzen Tag im Januar 2021 zur Verfügung. Auf meine Frage warum der Wagen nicht mit dem angegebenen Verbrauch auskommt, bekam ich vom Verkäufer die Antwort, das nächste Woche ein neues Steuergerät verbaut wird!!!!!


    Heute weiß ich, dass der hohe Verbrauch natürlich nichts mit einem angeblich defekten Steuergerät zu tuen hatte, sondern schlicht an die im Januar vorherrschenden Temperaturen lag.


    Optimal wäre es wenn die Hersteller klar kommunizieren würden, dass der Wltp Verbrauch ein Optimum darstellt, welches zwar theoretisch erreichbar ist, aber im Jahresdurchschnitt aufgrund des Winters nicht nicht eintreten wird.


    Wie schon gesagt, die wollen Autos verkaufen und keine, wenn auch berechtigte, Zweifel beim Käufer schüren.

  • Ein wesentlicher Faktor für den Kurzstreckenverbrauch im Winter ist der Parkstandort des Fahrzeuges. Steht die Dose in einer Tiefgarage dürfte der kritische Temperatur-Wert eher selten unterschritten werden. Straßenrand, Carport und sogar einzeln stehende geschlossene Garagen helfen da leider nicht.

    ID.3 pro "Nackter Hirsch" 107kW ,Softwarestand 3.2 , AHK und Rückfahrkamera nachgerüstet.

    go.eCharger V4 mit openWB-Standalone für PV Überschussladung

  • Sich informieren ist immer gut. Schlimm ist nur, dass es anscheinend nötig ist um die Falschaussagen seitens VW und deren Verkäufer zu entlarven. Wie gesagt, bei einem 35000 Euro Kauf darf ich mir doch wohl Aussagen erwarten, die der Wahrheit entsprechen?!


    Optimal wäre es wenn die Hersteller klar kommunizieren würden, dass der Wltp Verbrauch ein Optimum darstellt, welches zwar theoretisch erreichbar ist, aber im Jahresdurchschnitt aufgrund des Winters nicht nicht eintreten wird.

    VW ist da völlig klar und ehrlich und gibt in aller Deutlichkeit an, dass es sich um WLTP-Werte handelt. Die Bedeutung dieser Norm kann JEDER bei Wikipedia nachlesen und sie dient ausschließlich der Vergleichbarkeit.

    Alle anderen "vermeintlich Realistischen" Angabe würden unter dem allgemeinen Mogelverdacht stehen, denn da würde jeder Hersteller sich seine eigene Mogelpackung zurechtbasteln.

    Das ist genau das, was wir nicht brauchen!


    Das die Verkäufer manchmal etwa deppert sind - speziell wenn es um BEV geht - wissen wir alle schon seit Ewigkeiten.

    Mir scheint, dass sich hier einige bewusst dumm stellen: Autohaus-Verkäufer sagen wir ganz klar, dass der "normale BEV_Käufer" mehr Kenne hat als sie und in der Regel ganz genau weiß was er will.

    Noch dümmer sind übrigens "Fachjournalisten" der Tagespresse. Die können nur die von Kauf-Journalisten vorgelegten Blödsinnstext durchreichen.

    Da stehen dann alletage Bemerkungen über einen Marktführer Tesla oder Märchen von einem völlig unbefriedigenden Ladenetz.


    Und zum Thema Winterverbrauch: ich habe gerade einen Report über eine 1000-km-Tour durch Deutschland mit dem "alten" Ioniq - dem Effizienzwunder -gelesen: 22kwh/100km

    Das schaffe ich mit meinem MEB-Monster ganz locker und viel komfortabler.

    Es ist alles so geworden, wie ich es mir gedacht habe.

  • Warum soll man die Arbeitgeber in die Pflicht nehmen? Der Arbeitgeber darf den Strom nicht verschenken… also muss er es mit den Mitarbeitern abrechnen.

    Wir haben 20 Ladesäulen für Mitarbeiter… die standen 1 Jahr ungenutzt da… wir durften den Strom nicht gratis an Mitarbeiter geben (Förderung für PV Anlage die mehr liefert als die Firma braucht wäre dann weg und müsste zurückbezahlt werden). Der Aufwand für die Abrechnung (Software, Accountverwaltung etc.) hätte die Firma pro Jahr zigtausend Euro Lizenzkosten und auf Arbeitsaufwand gekostet. Nach langem hin- und her haben wir dann die eigenen Ladesäulen in die externe Verwaltung der Stadtwerke gegeben. Mitarbeiter können sich dort registrieren und können dann laden.

    Aber es gibt meiner Meinung nach keinen Grund, warum man Arbeitgeber dazu verpflichten sollte.

    Ich habe mir zwei Wallboxen gekauft um zu Hause laden zu können… wer das nicht kann und öffentlich keine Möglichkeit zum Laden hat… der kann eigentlich (meiner Meinung nach) einfach kein E Auto haben!

    Ganz schön undifferenzierte und privilegierte Meinung. So kann man Elektro Mobilität noch weiter von normal verdienenden positionieren.

    Auch nicht sehr weitsichtig. So bleiben die Verbrenner in den urbanen Räumen bestehen.

Jetzt mitmachen!

Drei Gründe dafür:
- Austausch mit anderen VW ID. Fahrern
- Alles zu Versicherung & Finanzierung
- Tipps zum Fahren & Laden

Registriere Dich kostenlos und nehme an unserer Community teil!