Kann man da rechtlich eigentlich nicht vorgehen?
Es ist ein Mangel. Der Verkäufer hat den Mangel zu beseitigen. Kann er das endgültig nicht, müsste man im Worst Case über Wandlung nachdenken. Aber ob das verhältnismäßig ist und jemand so weit geht...? Kostet jedenfalls viel Zeit und Energie, beim Unterliegen auch Geld.
Letztlich: Das erste rechtliche Vorgehen ist ja bereits das Melden des Mangels und Auffordern zur Beseitigung, d.h. man geht zum Händler und sagt "reparier". Je mehr das tun und beim Händler vorstellig werden, desto wahrscheinlicher wird es, dass VW das auch "hört" und sich ggf. Alternativen überlegt. Es scheint ja in der Tat ein Serienproblem zu sein.