In anderen Threads ist ein möglicher Schadenersatz ja immer wieder mal diskutiert worden.
Deshalb habe ich hier mal ein neues Thema aufgemacht.
In meinen Privat-Leasingbedingungen ist der Lieferverzug in den AGB wie folgt geregelt:
VI. Lieferung und Lieferverzug
1. Liefertermine und Lieferfristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, sind schriftlich anzugeben. Lieferfristen beginnen mit Vertragsabschluss. Werden nachträgliche Vertragsänderungen vereinbart, ist erforderlichenfalls gleichzeitig ein Liefertermin oder eine Lieferfrist erneut schriftlich zu vereinbaren.
2. Der Leasingnehmer kann 6 Wochen nach Überschreiten eines unverbindlichen Liefertermins oder einer unverbindlichen Lieferfrist den Leasinggeber auffordern zu liefern. Diese Frist verkürzt sich auf 10 Tage (bei Nutzfahrzeugen auf zwei Wochen) bei Fahrzeugen, die beim Leasinggeber oder vermittelnden Händler vorhanden sind. Mit dem Zugang der Aufforderung kommt der Leasinggeber in Verzug. Hat der Leasingnehmer Anspruch auf Ersatz eines Verzugsschadens, beschränkt sich dieser bei leichter Fahrlässigkeit des Leasinggebers auf höchstens 5 % des Fahrzeugpreises entsprechend der unverbindlichen Preisempfehlung/des Listenpreises (einschließlich Umsatzsteuer) des Fahrzeugherstellers zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses.