Stornierung Leasingvertrag aufgrund zu langer Wartezeit

  • Ich hatte meinen Vertrag im letzten Jahr storniert. Die Lieferzeit wurde von Woche zu Woche nach hinten geschoben. Man wollte da auch auf die vertraglichen Pflichten pochen, aber die gelten ja letztlich für beide Vertragsparteien. Wenn der unverbindliche Liefertermin überschritten wurde und auch eine Fristsetzung nicht zum Erfolg führt, dann kann man selbstverständlich vom Vertrag zurücktreten. ABER! Wenn die Verzögerung NACHWEISLICH durch Corona entstanden ist, ist dies kein Stornierungsgrund.

  • Wenn die Verzögerung NACHWEISLICH durch Corona entstanden ist, ist dies kein Stornierungsgrund.

    Das klingt aber sehr wage. Am Ende ist die Verzögerung natürlich durch Corona entstanden. Aber natürlich auch auf Grund der Art und Weise wie die Zulieferkette aufgebaut wurde. Wie will man das entscheiden.

    Software um ohne die WeConnect ID App mit dem Auto zu kommunizieren: WeConnect-cli, WeConnect-mqtt

    Visualisierung von Fahrzeugdaten, ABRP-Schnittstelle, Fahrzeug in Apple-Homekit: VWs Friend

  • Das muss zur Not ein Gericht entscheiden. Ich hatte einen Anwalt kontaktiert und der sagte mir, dass VW eindeutig nachweisen muss, dass die Verzögerung durch Corona entstanden ist. Ich habe am Ende solange gewirbelt, bis man die Bestellung storniert hat. Für mich unverständlich, dass VW da überhaupt lange diskutiert. Die können nicht liefern und sollten dann auch auf den Kundenwunsch reagieren. Es gibt sehr viele, die kein Problem mit dem Warten haben, so dass da auch kein Verlust für VW entsteht. Ich habe ein Jahr überbrückt und habe nun seit zwei Wochen auch den ID.4. In Summe waren beide Vorgänge, ID.3 und ID.4, keine Werbung für VW. Nach Ablauf des Leasings, wird es sicherlich mehr Auswahl auf dem Markt geben und VW ist dann nicht mehr in meiner engeren Auswahl. Es ist einfach ein No-Go, wie man mit Kunden umgeht.

  • Ich hatte meinen Vertrag im letzten Jahr storniert. Die Lieferzeit wurde von Woche zu Woche nach hinten geschoben. Man wollte da auch auf die vertraglichen Pflichten pochen, aber die gelten ja letztlich für beide Vertragsparteien. Wenn der unverbindliche Liefertermin überschritten wurde und auch eine Fristsetzung nicht zum Erfolg führt, dann kann man selbstverständlich vom Vertrag zurücktreten. ABER! Wenn die Verzögerung NACHWEISLICH durch Corona entstanden ist, ist dies kein Stornierungsgrund.

    Und ein nachgewiesener Chipmangel vorliegt. Hat man schon Probleme auch nur Schadensersatz zu erhalten. Der einzige der verdient sind die Rechtsanwälte. Es gibt schon Grundsatzentscheidungen für gleichgelagerte Fälle. Wenn VW zustimmt hat man Glück ohne Rechtschutz wird das teuer.

  • ABER! Wenn die Verzögerung NACHWEISLICH durch Corona entstanden ist, ist dies kein Stornierungsgrund.

    Das ist leider nicht korrekt.

    Ich beziehe mich dabei auf das Privatleasing (ob das beim Kauf auch so ist, kann ich nicht beurteilen).

    Wichtig ist, dass in der Auftragsbestätigung ein unverbindlicher Liefertermin steht.

    Ist dieser unverbindliche Liefertermin um 4 Monate überschritten, dann hat man als Kunde das Recht, vom Vertrag zurückzutreten, auch wenn diese Verzögerung durch Corona entstanden ist.

    ID.3 Pro Facelift, 58 kWh, Costa Azul Metallic Schwarz, Felge Wellington mit GJR, Exterieurpaket, Interieurpaket Dunkel, Assistenzpaket Plus mit ACC, Komfortpaket, Gepäckraumboden herausnehmbar, Privatleasing

    Bestellung: 24.03.2023

    Auslieferung: 05.07.2023

  • Es ist einfach ein No-Go, wie man mit Kunden umgeht.

    Ich kann dir nur zustimmen. Meine einzige Erklärung ist: Man versucht den Leuten irgendwie noch ein Auto aufzuzwingen, denn ein Kunde der einmal der Marke verlorengeht den gewinnt man viel schwieriger zurück. Nach 2-4 Jahren Leasing ist der größte Schmerz vergessen.

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  • ob andere schneller liefern können? es sei denn du nimmst dir einen gebrauchten der grad irgendwo auf dem hof rumsteht?

    VW ID.4 GTX (Modelljahr 2022) mit allen Plus-Paketen außer Komfortpaket (kein doppelter Ladeboden und keine 3-Zonen-Klimatisierung).


    Ich betreibe einen Youtube-Kanal zum Thema Elektromobilität und vielleicht hast du Lust, mal vorbeizuschauen und ihn zu abonnieren. Schau doch auch mal auf meinem Blog vorbei. Alle meine Links findest du hier auf meinem Profil oder auf meinem Blog.

  • Wir wollten die explizit von dir genannten Grundsatzentscheidungen zu VW-Nichtlieferungen wegen Corona sehen. Die finden wir Doofis leider nicht, so dass wir auf dich abgewiesen sind. Und da du es ja bewusst getriggert hast, kannst du uns ja sicher einige Mühe ersparen.

  • Ich bin kein Anwalt, sondern kann nur das mir Gesagte weitergeben. Ob nun jede "Ausrede" auf Corona zurückzuführen ist - mh. Wenn VW im Einkauf geschlagen hat oder zu optimistisch geplant hat, ist das unternehmerisches Risiko und kann nicht zu Lasten des Kunden gehen. Wenn allerdings 50% der Mitarbeiter (am Band) in Quarantäne sind, kann dies durchaus Folgen für eine termingerechte Produktion haben. Sei es wie es sei. Ich bin der Meinung, dass VW da eindeutig flexibler agieren muss, wenn Lieferzeiten sehr deutlich überschritten werden. Ob man letztlich den gerichtlichen Weg geht, muss jeder selbst entscheiden. Manch einer ist da sehr schnell dabei, andere halten sich eher zurück. Ich brauchte keinen Klageweg, sondern habe mit dem Kundenservice Klartext geredet und der Vertrag wurde storniert.

  • Bei dem Thema Rücktritt muss auch unterschieden wann die Bestellung erfolgte. Das sagt auch der Zentralverband deutscher Kraftfahrzeughandel.


    Bei Bestellungen, nachdem Corona schon länger am Werke ist, kann der jeweilige Hersteller bzw Importeur nicht mehr überrascht tun.

    ID.3 Pro Perf in Kings-Red (mit HUD, el. Sitze, aber ohne Assi+ Pkt)


    13.08.2021 - Probefahrt mit dem ID.3 8o

    18.08.2021 - ID.3 Privat-Leasing bestellt - UVL - Feb 2022

    23.08.2021 - AB mit Kom-nr erhalten

    .... (ganz viel Verschiebung; was jetzt vergessen wird)... :saint:

    03.09.2022 - in WOB abgeholt



    Komm-Nr: AG74xx - SW7/3.1

  • Vor Gericht bekommt man ein Urteil und kein Recht.... ;)

    Und ob man als Privatmann alle Instanzen schafft......fraglich.


    VW dürfte ganz gute Argumente haben, warum es zu diesen Verzögerungen kommt.... ;)


    Solange es keine Sammelklagen gibt, der man sich anschließen kann, bleibt es ein "Glücksspiel".

    ID 4 GTX


    Bestellung vom 02.11.2021

    Stonewashed Blue Metallic/Schwarz


    Design-Paket "Plus" Komfortpaket "Plus" Sportpaket "Plus" Infotainment-Paket "Plus" Assistenzpaket "Plus"


    Wärmepumpe zur Reichweitenoptimierung

    Anhängevorrichtung anklappbar, mit elektrischer Entriegelung

    4 Stahl-Winterräder 8 J x 19(zusätzlich), AirStop


    Am 12.07.2022 in der Autostadt abgeholt..... :thumbup:


  • Aus dem Vertrag zu kommen oder Schadensersatz zu verlangen? Ersteres ist eigentlich wirklich kein Problem. Ersatzmobilität haben viele auch bekommen.


    Allerdings Schadensersatz könnte ein dickes Brett werden

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    13.08.2021 - Probefahrt mit dem ID.3 8o

    18.08.2021 - ID.3 Privat-Leasing bestellt - UVL - Feb 2022

    23.08.2021 - AB mit Kom-nr erhalten

    .... (ganz viel Verschiebung; was jetzt vergessen wird)... :saint:

    03.09.2022 - in WOB abgeholt



    Komm-Nr: AG74xx - SW7/3.1

  • Aus dem Vertrag zu kommen oder Schadensersatz zu verlangen? Ersteres ist eigentlich wirklich kein Problem. Ersatzmobilität haben viele auch bekommen.


    Allerdings Schadensersatz könnte ein dickes Brett werden

    Was will man denn noch mehr, umsonst ein Auto zu fahren, ich fahre schon 3 Monate und habe nur die Spritkosten am ein Bein. Wer stornieren will der Kann es doch, VW läßt jeden gehen, wer klagen will der kann Klagen. Ich fahre umsonst und bekomme in Kürze meinen GTX.

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