Habe mich mit einem Anwalt kurzgeschlossen, der selbst auf ein e-tron wartet. In-Verzug-setzen macht nur und ausschließlich dann Sinn, wenn man aus dem Vertrag raus will. Alles andere ist Quatsch...
Hm hatte der wirklich seine Staatsexamina bestanden? Und hatte der seine Zulassung noch? Der versteht jedenfalls nix vom Thema.
Erstes Ergebnis bei Google:
Und da finden sich noch tausende andere Ergebnisse die alle sagen dass man In-Verzug-setzen muss wenn man seine Schäden bis zu 5% des Kaufpreises ersetzt haben will
Hast du da nähere Infos? Das kann kaum richtig sein was der "Anwalt" da sagt.