Installation einer privaten Wallbox als Mieter - neues Urteil AG München

  • Ich finde hier ja das Konzept was Keba mit den Master und Slave Wallboxen anbietet sehr gut, geht bis 16 Wallboxen. Allerdings für mich erschließt es sich immer noch nicht, wenn ich mein Auto nur alle 2 bis 3 Tage laden muss kann ich mir die Bix doch auch mit weiteren Mitmietern teilen. Abrechnung kann doch fast bei jeder Box über separate RFID Chips erfolgen.

  • Bei uns ist das Problem, dass jeder Eigentümer „seinen“ Stellplatz gekauft hat und wir keinen „Gemeinschaftsstellplatz zum Laden“ zur Verfügung stellen können.

    Ganz ehrlich, ich habe auch keine Lust mit anderen Anwohnern zu diskutieren, wer wann wie laden darf und dann auch noch den Stellplatz blockiert. Würde deshalb „meinen“ Stellplatz nicht zur allgemeinen Verfügung stellen, zudem ich dann selbst keinen Stellplatz mehr hätte.

    Das dürfte bei vielen bestehenden Stellplätzen vergleichbar sein und bei Bestandsanlage ein Problem darstellen. Bei Neubauten sollten halt gleich die Ladeplätze im Gemeinschaftseigentum vorgesehen werden.

  • mein örtlicher Versorger macht das nicht und hat mich an den Hausanschlussbetreiber verwiesen EnBW, da sind wir zu klein ...


    das mit dem Teilen sehe ich ähnlich, was geht zwei nebeneinander liegende Stellplätze eine Wallbox... mit sowas hätte ich kein Problem.


    von den kosten her Zahle ich jetzt für meine Wallbox etwas mehr damit Sie später in mehrere System passt ... aber sich jetzt (bei einer Anlage) festlegen und schon groß in Vorkasse gehen will ich eigentlich nicht.

    Dann bleib ich der einzige, weil sich die zwei total Verweigerer durchsetzen oder später gibt es das System gar nicht mehr oder den anderen gefällt das nicht .... oder/oder/oder/...


    Traurig finde ich auch das ich die anderen Eigentümer schon vor gut einem Jahr mit ins Boot geholt hab um Ihre Meinung mit einzuholen was man machen kann oder nicht .... einige haben sich beteiligt und andere sind erst jetzt bei der Eigentümerversammlung aufgewacht und wollen das und das bzw. verweigern sich komplett für Anschlüsse in der TG ...


    Ich werde wohl weiter öffentlich Laden und erst mal abwarten ...

    Grüssle von den Fildern Markus

  • Traurig finde ich auch das ich die anderen Eigentümer schon vor gut einem Jahr mit ins Boot geholt hab um Ihre Meinung mit einzuholen was man machen kann oder nicht .... einige haben sich beteiligt und andere sind erst jetzt bei der Eigentümerversammlung aufgewacht und wollen das und das bzw. verweigern sich komplett für Anschlüsse in der TG ...


    Ich werde wohl weiter öffentlich Laden und erst mal abwarten ...

    Fundamental-Verweigerung ist laut Gesetzeslage eigentlich nicht mehr drin. Das einzige, was der Installation im Wege stehen kann: Der Netzbetreiber oder sowas wie Denkmalschutz.

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    von den kosten her Zahle ich jetzt für meine Wallbox etwas mehr damit Sie später in mehrere System passt ... aber sich jetzt (bei einer Anlage) festlegen und schon groß in Vorkasse gehen will ich eigentlich nicht.

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    In Deiner Situation und Deinem Umfeld ist das wohl die beste Lösung für Dich.

    September 2021 bis März 2023 einen ID.3 ProP im Abo. Seit März 2022 für 4 Jahre im Leasing einen ID.3 ProP.

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    von den kosten her Zahle ich jetzt für meine Wallbox etwas mehr damit Sie später in mehrere System passt ... aber sich jetzt (bei einer Anlage) festlegen und schon groß in Vorkasse gehen will ich eigentlich nicht.

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    Das wird nicht gehen da das spätere System unbekannt ist.

    Deine Wallbox ist dann wahrscheinlich nicht brauchbar.

    Die kannst du dann verkaufen.

    Also lieber eine günstige kaufen. Es gibt ja keine Förderung mehr ... :(

    Typ: ID.3 Pro Performance "tech" 209*10Exp6 kg*m²/s² mit Fahrradträger, 18 Zoll Stahlfelgen (Sommer und Winter), Wärmepumpe, abgeholt 23.12.20

    Farbe: Makena-Türkis Metallic
    Softwarestand: 0783; 30.03.21: 0792; 22.09.21: ID 2.3 26.08.2022: 0912 07.07.2023: 3.2

    VW Äpp auf div. Androids


    ID. Charger Connect (seit 30.12.20 läuft leise und ohne Probleme über LTE im Netz, seit 19.12.21 auf ID Charger Pro gepimpt)

  • ich hole das jetzt nochmal hoch .... ich habe jetzt versucht statt eine Wallbox (die ja von der Eigentümerversammlung genehmigt ist, wenn Sie erweiterbar ist) und versucht eine normale Schukodose an meinen Stellplatz zu bekommen.

    Das wurde jetzt Abgelehnt! da man dann ja jedem das Erlauben muss und das wäre für unser Haus (10 Stellplätze) zu viel wenn ALLE gleichzeitig Laden.

    Grüssle von den Fildern Markus

  • ich hole das jetzt nochmal hoch .... ich habe jetzt versucht statt eine Wallbox (die ja von der Eigentümerversammlung genehmigt ist, wenn Sie erweiterbar ist) und versucht eine normale Schukodose an meinen Stellplatz zu bekommen.

    Das wurde jetzt Abgelehnt! da man dann ja jedem das Erlauben muss und das wäre für unser Haus (10 Stellplätze) zu viel wenn ALLE gleichzeitig Laden.

    Soso... Und wenn jetzt jeder im Haus zusammen den Elektroherd anschaltet... Und der Backofen läuft mit dem Sonntagsbraten.... Diese Ideologie verstehe ich nicht. Dann wird halt geschaut, wie viel man maximal anschließen kann und das ding bekommt eine allgemeine Sicherung mit 40A, zusätzlich zu der 16er für jeden Anschluss. Und gut ist. Aber oho... Welch ein Aufwand. Lächerlich vom Vermieter. Und natürlich ist es zu dieser Zeit ganz normal, das JEDER ein Elektroauto hat. Ja die Verbrenner sind nur noch die Ausnahme. Die werden wohl dann von jedem gegrüßt :) .

  • ich hole das jetzt nochmal hoch .... ich habe jetzt versucht statt eine Wallbox (die ja von der Eigentümerversammlung genehmigt ist, wenn Sie erweiterbar ist) und versucht eine normale Schukodose an meinen Stellplatz zu bekommen.

    Das wurde jetzt Abgelehnt! da man dann ja jedem das Erlauben muss und das wäre für unser Haus (10 Stellplätze) zu viel wenn ALLE gleichzeitig Laden.

    Das ist schön, dass die das ablehnen ist aber komplett egal. Sie haben kein Vetorecht. Höchstens wenn der Netzbetreiber(!) Bedenken hat, dann gibt es da Probleme.


    Sie können höchstens einen Alternativvorschlag machen. Aber wie gesagt, einfach Ablehnung ist nicht. Notfalls denen das mit einem Rechtsanwalt klarmachen.


    Vom ADAC gibt es eine Vorlage für den Antrag.


    Und dort wird genau das Thema noch mal aufgegriffen:

    Zitat

    Nach § 20 Absatz 2 WEG erhält der Wohnungseigentümer einen Rechtsanspruch auf Beschlussfassung im Rahmen der Eigentümerversammlung. Hierbei kann das „Ob“ eine Ladestation errichtet werden darf nicht abgelehnt werden (bzgl. der Durchführung besteht ein Mitspracherecht). Der Antragssteller kann keine bestimmte Durchführung verlangen und nicht bestimmen, ob er selbst baut oder dies durch die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer geschehen soll.

  • Doch, eine Schuko-Steckdose ohne Lastmanagement kann abgelehnt werden, und das ist auch sinnvoll so.


    E-Autos laden über viel Stunden - insbesondere an Schuko - so dass bei mehreren solchen Anschlüssen und mehreren E-Autos die Wahrscheinlichkeit für eine gleichzeitige Vollbelastung dieser Dosen hoch ist.

    Das diesbezügliche Stichwort ist "Gleichzeitigkeitsfaktor".

    Bei den E-Herden ist das eben anders, da ist der Gleichzeitigkeitsfaktor aufgrund der üblichen Nutzung viel kleiner.

    September 2021 bis März 2023 einen ID.3 ProP im Abo. Seit März 2022 für 4 Jahre im Leasing einen ID.3 ProP.

  • Doch, eine Schuko-Steckdose ohne Lastmanagement kann abgelehnt werden, und das ist auch sinnvoll so.


    E-Autos laden über viel Stunden - insbesondere an Schuko - so dass bei mehreren solchen Anschlüssen und mehreren E-Autos die Wahrscheinlichkeit für eine gleichzeitige Vollbelastung dieser Dosen hoch ist.

    Das diesbezügliche Stichwort ist "Gleichzeitigkeitsfaktor".

    Bei den E-Herden ist das eben anders, da ist der Gleichzeitigkeitsfaktor aufgrund der üblichen Nutzung viel kleiner.

    Immer noch falsch. Die Herren dürfen dann gerne einen Alternativvorschlag machen. Aber ein "Nein" ohne Alternative ist nicht rechtens. Dann muss man halt über ein Lastmanagement reden.


    Nochmal: Ein "Nein, basta!" ist nicht drin.

  • Aber die Alternative liegt doch schon auf dem Tisch: die "erweiterbare" Wallbox, d.h. eine Wallbox mit Lastmanagement.

    September 2021 bis März 2023 einen ID.3 ProP im Abo. Seit März 2022 für 4 Jahre im Leasing einen ID.3 ProP.

  • Aber die Alternative liegt doch schon auf dem Tisch: die "erweiterbare" Wallbox, d.h. eine Wallbox mit Lastmanagement.

    ja das habe ist ja beschlossen, aber "ich" trau mich nicht wirklich da eine Entscheidung zu treffen bzw. in Vorleistung zu gehen.


    Nur gut dass die öffentliche Ladeinfrastruktur hier recht gut ist ....

    Grüssle von den Fildern Markus

  • Ich betreibe gerade ein ähnliches Projekt. In einer Tiefgarage mit 37 Stellplätzen, in der ich bislang die einzige Walbox besitze (noch aufgrund einer Eigentümergestattung von 2017), möchten wir jetzt weitere 10 Stellplätze mit Wallboxen ausrüsten lassen.


    Der Weg dorthin ist manchmal etwas steinig, aber machbar!


    Am besten sucht man sich zunächst mal Gleichgesinnte, dann ist es einfacher.

    Momentan haben leider noch nicht viele Eigentümer Ahnung von der Materie, insbesondere vom Thema "Lastmanagement". Man muss sich also selber vorab gut informieren und ein fertiges Paket vorstellen können. Es macht wenig Sinn, mit Eigentümern, die sich dafür nicht interessieren, verschiedene Alternativen zu diskutiere; das geht in die Hose und zieht endlose Diskussionen und Bedenkenträgereien nach sich.


    Nach guter Vorbereitung einen Antrag an die Eigentümerversammung stellen (Vordrucke gibt's, braucht man aber nicht unbedingt) und dort erläutern. Wichtig: man hat ein Recht auf Installation (sog. "privilegierte Maßnahme"), aber das "Wie" kann durch die Eigentümer bzw. Hausverwaltung bestimmt werden!


    Bei uns wurde folgender Beschluss abgestimmt:


    Die Gemeinschaft beschließt die Zustimmung zur Installation der aktuell angefragten 14 Wollboxen mit eigenem Zählerplatz (für die Interessengemeinschaft). Die Installation, Prüfung und Inbetriebnahme der Ladestationen/ Wallbox ist fachgerecht auszuführen. Die betreffenden Eigentümer sind zur Gewährleistung der Betriebssicherheit der elektrischen Anlage und zu jährlichen Widerholungsprüfungen nach den jeweils gültigen anerkannten technischen Regeln verpflichtet und werden ein dafür geeignetes Unternehmen beauftragen. Die entstehenden Betriebskosten (evtl. Versicherungen) einschließlich der Kosten für die Stromentnahme tragen die Eigentümer mittels Stromzwischenzähler im Rahmen der jährlichen Hausgeldabrechnung direkt.

    Da die Beschlusszustimmungen unter Berücksichtigung § 20 Abs. 2 Satz 1 WEG nicht mit 2/3 der Stimmen gefasst wurde, handelt es sich um einen ausschließlichen Zustimmungsbeschluss. Insoweit besteht keine Übernahme der Thematik für die gesamte Gemeinschaft.

    Evtl. Ablehungen wurden als Enthaltungen gewertet, da es um eine priviligierte Maßnahme nach WEG ging.

    Beschlussergebnis: 11 Stimmen nach Kopfprinzip Zustimmung; 0 Stimmen Ablehnung; 20 Stimmen nach Kopfprinzip Enthaltung

    Der Beschluss wurde gefasst und ebenso verkündet.


    Diese Formulierung schließt auch die technische Voraussetzungen, somit das Lastmanagement, mit ein. Ohne dies geht es sowieso nicht, da sonst nur zwei oder drei Wallboxen gleichzeitig betrieben werden können.


    Ich habe mit Zustimmung der anderen Interessenten das mich überzeugende Lastmanagement und die sonstigen Komponenten (Heidelberg-Wallbox etc.) der Fa Eautolader (https://www.eautolader.net ) ausgewählt und dort vorgestellt.


    Momentan wird der Anschlussantrag des Installateurs beim Netzbetreiber geprüft. Die Installation soll in Kürze starten.


    Wichtig zu erwähnen ist auch, dass die Kosten für das gesamte System zunächst von den Interessenten selber zu tragen sind (es sei denn, 2/3 der Eigentümer stimmen zu, dann trägt es die Gemeinschaft). Später hinzutretende Eigentümer sind dann verpflichtet, sich an dieses System anzuschließen und den dann neu zu berechnenden Installationsanteil zu tragen. Insofern ist es auch wichtig, dass das System so ausgelegt wird, dass sich irgendwann auch alle Eignetümer anschließen lassen können!


    Natürlich bin ich auch gerne bereit, meine Erfahrungen mit anderen Interessenten, die gleiches vorhaben, zu teilen.

    VW ID.4 Pro Performance1st Max (weiß), bestellt 13.10.2020, Abholung in WOB am 23.4.21

    Software: 3.2 (Werkstatt) seit dem 11.5.23

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