Erfahrung mit Installation Ladebox als Mieter?

  • Ausfallen lassen darf die Verwaltung es eigentlich nur, wenn das Landesrecht eine Eigentümerversammlung ausdrücklich untersagt.


    Und dann am besten gleich einen Beschluss fassen, dass zukünftige Versammlungen auch teil-virtuell abgehandelt werden dürfen.

  • Ausfallen lassen darf die Verwaltung es eigentlich nur, wenn das Landesrecht eine Eigentümerversammlung ausdrücklich untersagt.


    Und dann am besten gleich einen Beschluss fassen, dass zukünftige Versammlungen auch teil-virtuell abgehandelt werden dürfen.

    dürfen und machen ist halt immer so eine Sache .... die meisten der Eigentümer in meiner Wohnanlage können mit Virtuell nichts anfangen ... ;)

    Grüssle von den Fildern Markus

  • Rhywden 70 potentielle Plätze sind natürlich schon ne Hausnummer wo alleine das Konzept ein paar Tausender kostet und dementsprechend auch Zeit.


    neben deiner Rechtsschutzversicherung wäre es sinnvoll mal den örtlichen Mieterschutzbund zu kontaktieren.


    Ladestationen in MFH sind ja noch manchmal exotisch. Da nen RA zu finden der schon mal das Thema auf dem Tisch hatte ist ein wenig Glück.


    eventuell kann der mieterschutzbund da eher Erfahrungen vernetzten


    mein persönliches Gefühl sagt mir das es bei dir noch 2-4 Jahre dauert bis du „laden“ wirst können.

    ID.3 Pro Perf in Kings-Red (mit HUD, el. Sitze, aber ohne Assi+ Pkt)


    13.08.2021 - Probefahrt mit dem ID.3 8o

    18.08.2021 - ID.3 Privat-Leasing bestellt - UVL - Feb 2022

    23.08.2021 - AB mit Kom-nr erhalten

    .... (ganz viel Verschiebung; was jetzt vergessen wird)... :saint:

    03.09.2022 - in WOB abgeholt



    Komm-Nr: AG74xx - SW7/3.1

  • Dann verrate noch welches Lastmanagement für MFHs EEBUS unterstützt?

    Das ganze Thema ist ja noch relativ neu und nicht sehr verbreitet, weil es in den seltensten Fällen schon notwendig ist. Ich bin mir sehr sicher, dass die Menge der verfügbaren Lösungen in den nächsten Jahren mit dem Bedarf mitwachsen wird.


    Aber letztlich ist das ja nur Software. Fakt ist, dass die ID Charger ihre Leistung Softwaregesteuert regeln können und falls es eben doch nicht EEBUS ist was sich durchsetzt - was ich in Anbetracht der breiten Unterstützung in den Wallboxen nicht glaube - ist es eben eine andere Spec deren Implementierung per Update nachgerüstet werden kann.


    Was die Boxen können müssen ist die Ladeleistung per Software zu regeln und das können ausnahmslos alle geförderten Wallboxen ebenso, wie dass sie OTA fähig sein müssen, was auch eine Förderbedingung ist.


    Aber zurück zum eigentlichen Thema. Ich bin auch Mieter und hier auf dem Gelände gibt es 124 Parkplätze (alles Neubau aus 2017). Mein Vermieter ist auch sehr sehr träge und vor allem geizig mit Informationen, gilt allerdings als relativ zukunftsgewandt und ist auch ein Landeseigenes Unternehmen (in Berlin).


    Vor ein paar Monaten hatte ich Glück hier auf dem Gelände eine vierköpfige Truppe zufällig zu treffen die hier war um eine Bestandsaufnahme für die Ladesäulen zu machen um die ich mich seit letztem September bemühe.


    Man merkte schon, dass das Thema für die auch noch relativ neu war und sie verschiedene Lösungen evaluieren. Vor allem für den Vermieter (mit immerhin gut 76.000 Wohnungen) ist es wohl eine grundsätzliche Richtungsentscheidung und ich vermute das genau diese alles etwas aufhält.


    Sobald diese Entscheidung getroffen ist, könnte ich mir vorstellen das alles sehr viel schneller gehen wird und solche Projekte in den Bestandsobjekten anhand von Richtlinien unkomplizierter umgesetzt werden können.


    Insofern wäre ich Vorsichtig da direkt über den Anwalt zu gehen. Meine nächsten Schritte wären eher die Mietervertretung des Vermieters anzuschreiben und dann den Aufsichtsrat und die Geschäftsführung zu kontaktieren. Bei einem Städtischen Vermieter kann man zudem noch versuchen sich an die entsprechenden Stellen zu wenden (in Berlin die BVV).


    Und selbst nach diesen ganzen Instanzen würde ich auch eher die Mieterschutzverein nutzen. Da würde es dann ggf. Sinn machen jetzt schon einzutreten weil es meistens Wartezeiten gibt.


    Der Anwalt sollte der letzte Schritt sein, weil Anwälte fast immer alles verkomplizieren und verlangsamen indem sie mehr Gegenwehr provozieren, gerade in Bereichen in denen es noch keine Urteile gibt.

  • Das ganze Thema ist ja noch relativ neu und nicht sehr verbreitet, weil es in den seltensten Fällen schon notwendig ist. Ich bin mir sehr sicher, dass die Menge der verfügbaren Lösungen in den nächsten Jahren mit dem Bedarf mitwachsen wird.

    Im prinzip im jedem MFH mit größer als 3 Wohneinheiten. Beim TE sind es ja 70. Gibt ein anderes Forum, da werden regelmäßig so projekte vorgestellt. Meist, basieren die aber auf Lösungen der Hersteller bzw. gibt 1-2 Kontroller die einige Fremdboxen unterstützen.


    Was die Boxen können müssen ist die Ladeleistung per Software zu regeln und das können ausnahmslos alle geförderten Wallboxen ebenso, wie dass sie OTA fähig sein müssen, was auch eine Förderbedingung ist.

    Der erste Teil ja, auch das netzdienlichkeit möglich sein soll, aber OTA ist kein kriterium. Gibt eine geförderte Boxen, die nochmal mal über USB geupdated werden können.


    Deshalb gehen halt nur "zentral" geplante Lösungen in solchen Objekten zur Zeit...


    Und Stand heute kann auch kein Vermieter eine Elli erlauben da bis jetzt noch nur die EEBUS Unterstützung angekündigt ist.


    Der "TMH ChargePilot" kann mit vielen OCPP Boxen, aber auch nicht mit allen...


    Ein Interessanter Artikel kann man auch vom ADAC finden. Die hatten mal Ende letzten Jahres ein paar Lastmanagement-fähige Lösungen getestet und generell auch offene und geschlossene System vorgestellt. Kann man finden unter:


    Studienbericht_Wallbox_mit_Lastmanagement_kokefx.pdf bzw "Wallboxen: Lastmanagement beim Laden von Elektroautos ADAC"


    Und dann ist immer noch nicht gerichtlich geklärt, ob der gesetzliche Anspruch z.B. mit einer sauber abgesicherten Schuko-Dose genüge getan werden kann, bzw. mit Wallboxen die nur 1-phasig laden können.


    Rhywden Zusätzlich zu den Tipps bis jetzt. Gibt es eventuell auch ander im Objekt die du kennst die ein E-auto haben oder anschaffen wollen, und Interesse an einer Lademöglichkeit. Das würde auch den Druck erhöhen, wenn man sich auf Mieterseite zusammentut.

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    Einmal editiert, zuletzt von helmchen ()

  • wenn die Gesellschaft viele Wohnungen betreut, kommt es sicher öfter mal vor, dass jemand bestimmte Dinge "mal anfragt", welche einen nicht unbedeutenden (finanziellen) Aufwand in der Verwaltung der Gesellschaft bedeuten. Kann gut sein, dass sie deswegen so reagieren. Vielleicht macht es auch Sinn, einen Termin mit jemanden bei denen im Büro vor Ort zu machen, so dass du dein Anliegen klarer Gewicht geben kannst. So sehen sie, dass du nicht nur "eben mal" was anschieben möchtest (was wie oben geschrieben schnell und gerne sehr viel Geld kostet, wenn man es einheitlich in der Garage realisiert - die Wohnungsgesellschaft will nicht 5x was machen, sondern lieber nur einmal).


    Ich verstehe deine Frustration, eventuell hilft o.g. Empfehlung. Die Wallbox wirst du ja sicher selbst tragen müssen und wieder entfernen wenn du ausziehst? Was sieht das Gesetz denn vor: sollen Mieter an den Kosten beteiligt werden bzw. werden sie über die Miete umgelegt? Wird die Elektrik für 30 Stellplätze vorbereitet, wird das schnell ein mittlerer 5-stelliger Betrag wenn noch nichts vorbereitet ist.


    Ich kann mir aber gut vorstellen dass dir das klar ist und für dich OK.

  • Was sieht das Gesetz denn vor: sollen Mieter an den Kosten beteiligt werden bzw. werden sie über die Miete umgelegt?

    Das Gesetz besagt folgendes:

    Zitat

    § 554

    (1) Der Mieter kann verlangen, dass ihm der Vermieter bauliche Veränderungen der Mietsache erlaubt, die dem Gebrauch durch Menschen mit Behinderungen, dem Laden elektrisch betriebener Fahrzeuge oder dem Einbruchsschutz dienen. Der Anspruch besteht nicht, wenn die bauliche Veränderung dem Vermieter auch unter Würdigung der Interessen des Mieters nicht zugemutet werden kann. Der Mieter kann sich im Zusammenhang mit der baulichen Veränderung zur Leistung einer besonderen Sicherheit verpflichten; § 551 Absatz 3 gilt entsprechend.

    Das bedeutet auf eigene Kosten. Allerdings regelt es nicht nicht wirklich welche Kosten jetzt für mögliche Ertüchtigung vom Mieter zu tragen sind. §554 wurde ja auch nur angepasst um auf das WEG § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 bis 3 WEG-E abgestimmt zu werden.


    Bei Eigentümern in einer MFH WEG ist das ganze etwas klarer in den Begründungen zum WEG Gesetz erläutert mit zuhilfenahme weiterer WEG Regelungen. Die 1. Gruppe zahlt die Ertüchtigung; wenn weitere Eigentümer später hinzukommen dürfen diese die Ertüchtigung nutzen, müssen sich aber nachträglich angemessen an den Kosten beteiligen.


    Auch ist da klarer geregelt, wenn z.B. die Ersten 3 einfach nur ne Wallbox bekommen (weil noch die Leistung des Hausanschlusses vollkommen ausreichend ist), und die nächsten ein paar Jahre späten kommen, und dann Lastmanagement oder Hausanschlusserweiterung von Nöten ist, das die Erstnutzer sowie die 2.-Nutzer sich diese Kosten zu Ertüchtigung dann teilen, um entweder die Möglichkeit einer Wallbox erstlich zu ermöglichen, bzw. weiterhin zu betreiben.


    ----


    Da wird es noch es einiges an Beschäftigung für die Gerichte geben. Gerade wenn einfach aufs geradewohl Wallboxen an die Wand "genagelt" worden sind.


    Dennoch ist zumindest das WEG Gesetz eine echte Verbesserung. In sehr vielen WEG reichten einzelne Eigentümer, die der E-Mobilität nicht aufgeschlossen waren oder per se alles ablehnen, und konnten durch nicht-Zustimmung das ganze komplett blockieren. (selbst wenn diese gar nicht kostentechnisch belastet worden sind).

    Im übrigen ist auch Sicht des Netzbetreibers die mögliche Gesamtladeleistung zu betrachten (und nicht die des einzelnen Mieters). Sprich 2 Wallboxen a 11kw sind schon genehmigungspflichtig.

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  • Praktische Erfahrung mit Installation einer Wallbox am TG-Stellplatz in einer Wohnanlage mit 150 Stellplätzen.

    Wir sind zwar eine Eigentümergemeinschaft (ETG) aber das Thema wird ja analog auch bei einem Eigentümer abgehandelt.

    Bei einer ETG ist es trotz der „neuen“ Gesetzeslage von Vorteil, wenn ein expliziter Beschluss zur spezifischen Umsetzung der eMobilität gefasst wird. Nutzungsrecht für Gemeinschaftsflächen, bauliche Veränderungen etc.

    Hierzu ist ein technisch angepasstes Konzept erforderlich, je nach Größe der Anlage bzw. Anzahl der Stellplätze. Bei 70 Stellplätzen gesamt, dürfte zwingend ein Lastmanagement mit Prüfung der Anschlussleistung des Hausanschlusses erforderlich sein. Das kann entweder ein entsprechend zertifizierte Handwerksbetrieb machen oder der regionale Energieversorger.

    Bei uns war die Skepsis auch hoch und deshalb habe ich in Kooperation mit den lokalen Stadtwerken ein Anschlusskonzept erstellen lassen, mit einem konkreten Angebot für die gesamten Installationskosten, Mietgebühren für die technischen Anlagen und Wallboxen sowie eine monatliche Stromflatrate, angepasst an die Batteriegröße des jeweiligen eAutos.

    Prüfung und Projektierung erfolgten kostenlos und ich konnte das Konzept auf der Eigentümerversammlung 2019 vorstellen, wo es auch ohne Gegenstimme beschlossen wurde, da für die ETG keine Kosten anfallen würden.

    Im März 2020 wurde dann der Mietvertrag von mir unterzeichnet und damit das Projekt gestartet. Die Stadtwerke hatten ursprünglich erst eine Mindestteilnehmerzahl von zwei Wallboxanschlüssen gefordert, aber dann meine Wallbox als Pilotprojekt mit Perspektive auf weitere Anschlüsse genehmigt und im November 2020 war die Wallbox installiert.

    Es wurde ein komplettes Lastmanagement, online Überwachung und eine eichrechtskonforme Wallbox von ABL (mit Onlineüberwachung per App) installiert. Dazu mussten im Elektroraum mehrere Schaltschränke installiert und ca. 50 Meter Leitungen, mit Durchbrüchen in Stahlbetonwänden und Brandschotts, verlegt werden. Dauerte knapp eine Woche und wurde von einem großen lokalen Elektrofachbetrieb im Auftrag der Stadtwerke durchgeführt.

    Nach Förderung durch die Kommune hat mich die gesamte Installation rund 800 Euro gekostet. Die Gesamtkosten wurden auf rund 15.000 Euro geschätzt.

    Wenn du der Genossenschaft den Vorschlag machst, diesen Weg zu wählen? Kostet sie nichts, die Arbeit übernehmen fachgerecht Dritte und das Ganze passt auch für den Energieversorger.

    Bist du Genossenschaftsmitglied, dann kannst du nämlich auf der jährlichen Mitgliederversammlung einen entsprechenden Antrag stellen, falls du kein Mitglied bist, gibt es in der Regel ein „Gast- und Rederecht“ aus gegebenem Anlass.

    Bevor du zum Anwalt gehst würde ich mich erstmal erkundigen wie die Umsetzung bei euch in der Anlage erfolgen könnte und was dies kosten würde.
    Mein Tipp, frag erstmal bei eurem Energieversorger an.

  • Ich habe gerade die Antwort vom Projektleiter bekommen: "Wie ich ihnen bereits im Telefonat mitteilte, ist das Problem des Anschlusses nicht gelöst."


    Das Telefonat war im Januar.


    Ich habe ihm gerade geantwortet, dass ich mir schlecht vorstellen kann, dass sie in ihrem Projekt überhaupt keine Zeitfenster vorgesehen oder keine Aussagen vom Netzbetreiber haben.


    Gut, sie können wohl auch versuchen die Elphi oder den Berliner Flughafen neu zu bauen (habe ich natürlich nicht gesagt).

  • ohne das jetzt alles gelesen zu haben


    Es gibt Firmen die sich speziell mit solchen Dingen auseinander setzten.

    Also ich hatte da auch mal was für unsrer Firma gesucht und das war dann Heimladen

    Die kümmern sich um alles was mit dem Thema zu tun hat, von der Planung mit Kontakt zu allen Beteiligten bis zur Instalation und das explizit für Mietswohnungen Tiefgaragen usw.

    BMW I3s und VW ID3 1st Max

    VW ID4 Pro Perfomance 77kWh Modelljahr 2022 bestellt am 27.5.21 LT Unverbindlich 10/21 verschoben auf 11/21 verschoben auf 02,03/22 verschoben auf 7/22

    Stoniert!

    Seit 2.5.22 Mustag Mach E LongRange TP2

  • Und selbst nach diesen ganzen Instanzen würde ich auch eher die Mieterschutzverein nutzen. Da würde es dann ggf. Sinn machen jetzt schon einzutreten weil es meistens Wartezeiten gibt.

    Mal nachgeschaut. Der eine Mieterverein den es hier gibt, der hat explizit in seinen Statuten alles außer der Mietwohnung selbst ausgeklammert.

  • Ich habe in einer sehr kleinen Genossenschaft momentan ein ähnliches Problem, dass ich der erste mit E-Auto bin. Was recht unkompliziert ging (aber wahrscheinlich nur, weil es eine kleine Genossenschaft ist und man sich kennt) war, dass ich mit einem einfachen Steckdosenzähler mein Auto per Schuko über Allgemeinstrom lade und die geladenen kWh bei der Abrechnung nur auf mich umgelegt werden. Bei einer großen Genossenschaft hat man da aber sicherlich keine Chance, weil diese Lösung ja ein gewissen Vertrauen voraussetzt.


    Was ich mir aber vorstellen könnte, dass es geht wäre: Du suchst dir einen Elektriker, der dir ein Angebot für eine einfach abgesicherte Schuko-Steckdose an deinem Parkplatz (läuft über deinen Haushaltszähler) erstellt. Damit solltest du ja, wenn du nicht täglich hunderte Kilometer fährst über Nacht genug Strom aufladen können. Kostet je nach Entfernung von Zähler und Parkplatz wohl unter 1000€, ist allerdings auch nicht förderfähig. Mit diesem Angebot informierst du deine Genossenschaft, dass du folgende bauliche Maßnahme planst, verweist darauf, dass du das Recht dazu hast, wenn es keine begründeten Einwände gibt, und stellst eine Frist, in der sie reagieren müssen. Wenn du wieder ausziehst, kommen aber natürlich wiederum Kosten auf dich zu, da der Vermieter verlangen kann, dass die bauliche Änderung zurückgebaut werden muss.

  • Du suchst dir einen Elektriker, der dir ein Angebot für eine einfach abgesicherte Schuko-Steckdose an deinem Parkplatz (läuft über deinen Haushaltszähler) erstellt

    Auch in diesem Falle wird es für den Elli und der Genossenschaft schwierig wenn die 11kw mögliche Gesamtladung überschritten wird. Sprich, nach der 3. Steckdose mit dieser Lösung müsste der nächste Elli das anmelden.

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