APZ-Feld im Schaltschrank bei Installation einer Wallbox?

  • Hallo,

    mein Netzbetreiber fordert für die Installation meiner Wallbox die Nachrüstung eines APZ-Feldes in den bestehenden Schaltschrank. Dieses Feld sei erforderlich, um in Zukunft die Abschaltbarkeit der Wallbox zur Netzstabilität zu ermöglichen.

    Dass dies gefordert werden kann, war meinem Installateur im Vorfeld nicht bekannt. Somit fehlte dieser Posten in seinem Angebot, was nun Zusatzkosten für die Installation ih Höhe von 400 Euro bedeutet.

    Nun meine Frage: Hat Jemand ein solches Feld ebenfalls in seinen bestehenden Schaltschrank einbauen müssen und gibt es dazu eine rechtliche und technische Grundlage?


    Danke schonmal im Voraus für eure Antworten

  • Wenn der Netzbetreiber so etwas fordert dann muss er auch einen Tarif für 《 25 ct / kWh anbieten.

    War bei mir so beim E-Auto Tarif.


    Kostet dann aber auch keine 400 Eu und würde vom Netzbetreiber installiert werden.

    Ich habe aber keinen Platz im Schaltschrank und dann ist das zu teuer.(》1000 Eu)


    11 kW sind nur Anzeige und nicht genehmigungspflichtig.


    In "Zukunft" soll er dann über das Internet deine Box drosseln.

    Typ: ID.3 Pro Performance "tech" 209*10Exp6 kg*m²/s² mit Fahrradträger, 18 Zoll Stahlfelgen (Sommer und Winter), Wärmepumpe, abgeholt 23.12.20

    Farbe: Makena-Türkis Metallic
    Softwarestand: 0783; 30.03.21: 0792; 22.09.21: ID 2.3 26.08.2022: 0912 07.07.2023: 3.2

    VW Äpp auf div. Androids


    ID. Charger Connect (seit 30.12.20 läuft leise und ohne Probleme über LTE im Netz, seit 19.12.21 auf ID Charger Pro gepimpt)

  • Hallo Bercher,

    danke für deine Antwort. Mein Netzbetreiber bietet jedoch keinen speziellen E-Euto-Tarif an.

    Ich habe auch eine "Genehmigung" des 11kVA-Anschlusses bekommen, obwohl die Anlage nur anzeigepflichtig ist.

    Darin waren folgende Forderungen gestellt:

    Der Zählplatz muss für eine Kommunikationsanbindung gemäß der aktuellen TAB ausgerüstet sein z. B. mit

    -APZ-Feld

    -RJ 45 Schnittstellen

    -Spannungsversorung im APZ-Feld und Raum für Zusatzanwendungen

    -Mindestens Leerrohr zwischen APZ-Feld und HÜB

    Und aus diesen Forderungen ergibt sich für mich ein Mehraufwand laut Info meines Installateurs von 400 Euro.


    Ist jetzt mein Installateur nicht über die aktuellen Regeln informiert oder fordert der Netzbetreiber etwas, das er so nicht fordern kann/darf?

    Er sagte mir, die Netzbetreiber könnten das (in Zukunft) fordern.

  • Kann er, wenn die Zähleranlage umgebaut werden muss, oder die Wallbox dazu führt, das die bisher beantragte Leistung überschritten wird.


    Bei einer Bestandsanlage, bei der nichts geändert wird, kann der VNB eigentlich nicht einfach etwas nachfordern, wenn die Anlage zum Zeitpunkt den Vorschriften entsprach.


    Ich musste meine Zähleranlage umbauen, weil ich 22 KW beantragt habe und den Überschuss unserer PV-Anlage einspeisen wollen.

    Das APZ-Feld passte nicht mehr in denZählerschrank, habe ich dann als separaten Schrank unter die Zähleranlage gebaut(muss man aber mit dem VNB abstimmen).

  • Melde dich vielleicht mal bei nextmove. Die hatten vor ein paar Wochen ein Video wo die auch komisches Verhalten von Netzbetreibern thematisiert haben.

    Die haben eine insider E-Mail.

    Freundliche Grüße Simon

  • Hallo Siduenho, danke für die Info. Kannst du mir diese vielleicht (als PN) zusenden? Ich will einfach nur meine Wallbox an den Zählerschrank anschließen lassen. Der Schrank ist von 2002. Habe zwar auch eine PV-Anlage von 2012. Die wird aber nicht zum Überschussladen verwendet.


    Hallo BF21-E, danke für deine Antwort. Ich hatte es auch so gesehen, dass bei einer Bestandsanlage das Feld nicht notwendig ist.


    Dann scheint die Forderung meines Netzbetreibers wohl schon etwas "exotisch" zu sein.

    Einmal editiert, zuletzt von ID Friend ()

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    Bei 18:39


    Mail ist (glaube ich): insider@nextmove.de

    Freundliche Grüße Simon

  • Wirklich sehr interessant, vor allem die Info, dass die Installateure die Diskussion mit den Netzbetreibern scheuen. Genau diesen Eindruck hatte ich bei meinem auch.


    Eine Ablehnung war es ja in meinem Fall nicht, aber eine Forderung, die Mehrkosten erforderlich macht.

  • Hallo Siduenho, danke für die Info. Kannst du mir diese vielleicht (als PN) zusenden? Ich will einfach nur meine Wallbox an den Zählerschrank anschließen lassen. Der Schrank ist von 2002. Habe zwar auch eine PV-Anlage von 2012. Die wird aber nicht zum Überschussladen verwendet.


    Hallo BF21-E, danke für deine Antwort. Ich hatte es auch so gesehen, dass bei einer Bestandsanlage das Feld nicht notwendig ist.


    Dann scheint die Forderung meines Netzbetreibers wohl schon etwas "exotisch" zu sein.

    Häufig haben da die einzelnen Netzmeister ihre eigene Ansicht.
    Einfach mal fragen, auf welche Vorschrift oder TAB(Technische Anschlussbedingung) die Forderung beruht.

  • Vielleicht habe ich das auch ein Stück weit selbst verursacht (meine laienhafte Einschätzung).

    Da zum Zeitpunkt der Bestellung der Wallbox noch nicht klar war, welches Auto es wird, habe ich eine auf 11 Kw gedrosselte Box mit 22 Kw bestellt. Kann das der Grund für die Forderung sein?

  • Guten Abend, bei der Montage unserer Wallbox wurde auch ein APZ-Feld nachgerüstet. Laut unserem Elektriker verlangt es unserer Netzbetreiber. Ich habe es so verstanden das es von Netzbetreiber zu Netzbetreiber verschieden ist.

    Modell: ID.4 Pure Performance - City
    Farbe: Blue Dusk Metallic/Black

    Sonderausstattung: WP / 18"

    Bestelldatum 13.04.2021

    Abholung Wolfsburg 05.12.2021

  • Vielleicht habe ich das auch ein Stück weit selbst verursacht (meine laienhafte Einschätzung).

    Da zum Zeitpunkt der Bestellung der Wallbox noch nicht klar war, welches Auto es wird, habe ich eine auf 11 Kw gedrosselte Box mit 22 Kw bestellt. Kann das der Grund für die Forderung sein?

    Ja, weil die 22 KW ja theoretisch genutzt werden könnte.

    Dann könnte es einen Daueestrom von mehr als 44A geben, dann passte theoretisch die Verdrahtung der Zähleranlage( sofern noch nicht vorhanden) auf 16qmm geändert werden. Ggfs. verlangt der eine oder andere VNB auch eine halbindirekte Zählung.

  • Hallo zusammen,


    ich habe mir den offiziellen Vordruck zur Beantragung der Ladeeinrichtung noch einmal angeschaut. Dort gibt es eine Abfrage, ob eine Schnittstelle Ladesäule - Netzbetreiber vorhanden ist. Das hat mein Installateur wahrheitsgemäß mit "nein" beantwortet. Daraus leitet der Netzbetreiber somit die Forderung zur Einrichtung des APZ-Feldes ab.


    Das Vorhalten eines APZ-Feldes scheint nicht ganz unüblich zu sein. Bei meiner Internet-Recherche habe ich auch einen Leitfaden eines anderen Netzbetreibers gefunden, in dem ein TRE- oder APZ-Feld und eine Einrichtung zur Abschaltung / Leistungsreduzierung verpflichtend gefordert wurde.


    Aus diesem Grund beende ich hiermit meine Recherchen und ärgere mich über die Mehrkosten.


    Vielen Dank an alle, die mich mit ihren Informationen versorgt haben.


    Nun kann ich mich endlich wieder auf den ID3 freuen.

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