BAFA-Förderung / Umweltbonus beantragen

  • Sollte die offizielle Verlängerung nicht mal langsam Kommuniziert werden? Wir haben November, kann mir gut denken, dass viele (wie auch ich selbst) dadurch erstmal grad abwarten, bevor gekauft wird.

    Wer soll die Verlängerung kommunizieren? Wir haben nur Kommissare als Minister und Kanzler.

    Wir haben ungünstig gewählt.
    Das dauert noch und die FDP will will nur Subventionen für Mittelstand ab 250.000 € p. a.

    Typ: ID.3 Pro Performance "tech" 209*10Exp6 kg*m²/s² mit Fahrradträger, 18 Zoll Stahlfelgen (Sommer und Winter), Wärmepumpe, abgeholt 23.12.20

    Farbe: Makena-Türkis Metallic
    Softwarestand: 0783; 30.03.21: 0792; 22.09.21: ID 2.3 26.08.2022: 0912 07.07.2023: 3.2

    VW Äpp auf div. Androids


    ID. Charger Connect (seit 30.12.20 läuft leise und ohne Probleme über LTE im Netz, seit 19.12.21 auf ID Charger Pro gepimpt)

  • Wer soll die Verlängerung kommunizieren? Wir haben nur Kommissare als Minister und Kanzler.

    Wir haben ungünstig gewählt.
    Das dauert noch und die FDP will will nur Subventionen für Mittelstand ab 250.000 € p. a.

    Naja was heißt ungünstig Gewählt, die wollten das seit mindestens einem Jahr schon offiziell machen.

  • Ich finde die Situation auch unschön, zumal im Juli eigentlich klar gesagt wurde, dass es eine Verlängerung bis 2025 gibt (https://www.bafa.de/SharedDocs…/Energie/2021_12_emo.html). Das hat nicht unwesentlich zu meiner Kaufentscheidung beigetragen, denn wenn man mal ehrlich ist, entspricht der ID.3 nicht unbedingt den Ansprüchen die man an ein 50K Fahrzeug hat. Aber für mit 6K Nachlass kann ich mich damit anfreunden.

    ID.3 ProS (4-Sitzer) - 2023 | Design | Assistenz+ | Komfort | Infotainment+ | Interieur Style+ | WP |🚗 1. April 2023

  • Vielleicht auch interessant.

    Ist wohl eher ein internes Problem des BMWI :/<X:sleeping:


    Zum vollständigen Text: https://www.detmold.ihk.de/hau…elektromobilitaet-4582612

    Neue Richtlinie in Ressortabstimmung

    Am 13. September und den darauf folgenden Tagen hat das BMWi auf seinem Twitter-Account Folgendes mitgeteilt :

    „Das BMWi hat die notwendige Änderung der Förderrichtlinie der Innovationsprämie für E-Autos für die Verlängerung bis 31. Dezember 2025 in die Ressortabstimmung gegeben. Diese dauert aktuell an. Nach Abschluss der Ressortabstimmung wird die Förderrichtlinie zur Prüfung an die Europäische Kommission übermittelt. Anschließend kann eine Veröffentlichung im Bundesanzeiger erfolgen.

    Ich fahre ein E-Auto und das aus Überzeugung,

    fossile Brennstoffe gehören bei mir der Vergangenheit an, 30 Jahre WW und Heizen mit Wärmepumpe.

    PV-Anlage - 26,65 kWp - 15 kWh Speicher - Eigenverbrauch + intelligente Wallbox "sonnenCharger"

  • Ja, das ist alles wirklich sehr unbefriedigend. Mein Händler hat mir beim Kauf angepriesen, dass die Förderung doch auf jeden Fall auch über den 31.12. verlängert wird. Das wäre doch beschlossene Sache. Naja einerseits hat er recht, der Wille der Politik ist seit langem da, aber an der Umsetzung fehlt es halt leider immer noch. Da mein Auto eventuell genau um den Jahreswechsel herum kommt (Liefertermin laut Vertrag Januar, laut Auftragsbestätigung hingegen November) gleicht das ganze einem Lotteriespiel. Ich versteh auch nicht, warum man nicht die Förderung erst beantragt und genehmigt bekommt und dann das Auto bestellt. Dann wäre man sicher das Geld auch auf jeden Fall zu erhalten, egal wie lange die Lieferverzögerung ausfällt. So könnte es durchaus passieren, dass die Förderung am 31.12. nicht verlängert wird und das Auto dann im Worstcase am 03.01. zugelassen wird oder halt beliebig später. Da wäre ich natürlich ziemlich angefressen.

    Sowohl bei Wallbox als auch bei neuer Heizung erhält man nach Beantragung eine Förderzusage. Nur beim Auto kann man den Antrag erst stellen, wenn das Auto zugelassen wurde. Verstehe das wer will.

    Wahrscheinlich hätten die Autohersteller auch mehr Druck gemacht, aber da die Auftragsbücher voll sind und die Chips eh nicht genügend geliefert werden ist man wahrscheinlich gar nicht so böse darum, dass jetzt viele erstmal abwarten und nicht bestellen.

    Bleibt die Hoffnung das mein Auto noch dieses Jahr geliefert wird, werde jedenfalls weiter täglich nach der FIN schauen, noch ist keine da.

  • Ich habe beim BMWi per Mail nach dem Sachstand der Verlängerung gefragt und folgende Antwort erhalten:


    Sehr geehrter Herr XXX,

    vielen Dank für Ihre Nachricht vom 30.10.2021, in der Sie mit Blick auf Verzögerungen bei der Auslieferung Ihres bestellten elektrisch betriebenen Kraftfahrzeugs nachfragen, ob Sie von einer Verlängerung des Umweltbonus mit Innovationsprämie über den 31.12.2021 hinaus ausgehen können.

    Gern teilen wir die uns hierzu vorliegenden Informationen mit Ihnen, bitten Sie aber um Verständnis dafür, dass wir als Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) grundsätzlich keine abschließenden Aussagen über die Anwendung von Förderprogrammen in konkreten Sachverhalten treffen und auch keine Rechtsauskünfte im Einzelfall erteilen können. Die nachfolgenden Erläuterungen sind deshalb allgemeiner Natur.

    Die aktuell gültige Förderrichtlinie zum Umweltbonus finden Sie hier:

    https://www.bmwi.de/Redaktion/…_blob=publicationFile&v=4.

    Die Richtlinie ist bis Ende 2025 in Kraft.

    Ein Antrag auf Förderung durch die Innovationsprämie ist nach jetzigem Stand bis einschließlich 31. Dezember 2021 möglich. Mit der Innovationsprämie hat die Bundesregierung im Juli 2020 den staatlichen Anteil am Umweltbonus verdoppelt. Für reine E-Autos bis zu einem Nettolistenpreis von bis zu 40.000 Euro sind damit bis zu 9.000 Euro Prämie möglich. Dabei liegt der staatliche Anteil bei 6.000 Euro, der der Hersteller bei 3.000 Euro. Bei Plug-in-Hybriden beträgt die Förderung bis zu 6.750 Euro (Bundesanteil 4.500 Euro).

    Seit Einführung der Innovationsprämie befindet sich die Nachfrage nach E-Autos und der dazugehörigen Förderung auf einem Dauerhoch. Die Innovationsprämie hat den Markthochlauf der E-Mobilität deutlich beschleunigt.

    Vor diesem Hintergrund hat die Bundesregierung auf dem Auto-Gipfel vom 17. November 2020 politisch beschlossen, die Innovationsprämie über das Jahr 2021 hinaus zu verlängern. Dieser Prozess läuft aktuell.

    Die hierfür notwendige Änderung der Förderrichtlinie hat das Bundeswirtschaftsministerium vorgelegt und in die Ressortabstimmung gegeben. Die Ressortabstimmung dauert aktuell an.

    Nach Abschluss der Ressortabstimmung wird die Förderrichtlinie zur Prüfung an die Europäische Kommission übermittelt. Anschließend kann eine Veröffentlichung im Bundesanzeiger erfolgen.
    Da es sich um eine Förderrichtlinie handelt, sind eine Kabinettbefassung oder ein Gesetzgebungsverfahren nicht erforderlich.

    Bitte haben Sie Verständnis, dass wir wegen der anhaltenden Konsultationen einen genaueren Zeitplan nicht absehen können.

    Wir hoffen trotzdem, diese Informationen helfen Ihnen weiter.


    Mit freundlichen Grüßen
    Ihr Team vom Bürgerdialog

    Referat LB 3 - Bürgerdialog
    Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
    Scharnhorststr. 34-37
    10115 Berlin
    Telefon: 030 18615 0
    Fax: 030 18615 5300
    E-Mail: buergerdialog@bmwi.bund.de
    Internet: www.bmwi.de

  • Entspricht inhaltlich ziemlich genau der Pressemitteilung des BMWi vom 08.07.2021.


    Und seit dem liegt es da :sleeping:

    Ich fahre ein E-Auto und das aus Überzeugung,

    fossile Brennstoffe gehören bei mir der Vergangenheit an, 30 Jahre WW und Heizen mit Wärmepumpe.

    PV-Anlage - 26,65 kWp - 15 kWh Speicher - Eigenverbrauch + intelligente Wallbox "sonnenCharger"

  • Ist aber schön, dass du so schnell eine Antwort bekommen hast.

    Ich hatte denen auch mal geschrieben. Eine kurze Antwort kam nach einer Woche. Auf meiner daraufhin verschickte Rückfrage habe ich dann nie mehr was davon gehört.

    Es bleibt also weiterhin spannend.

    Bestellt Mitte September 2021: ID4 GTX in Kings Red Metallic

    Unverbindlicher Liefertermin bei Bestellung: März 2022 :/

    Aktuelle Lieferprognose vom 01.06.2022: 09.12.2022 8o

    Stornierung seit dem 01.08.2022 offiziell durch 8|

    Kommisionsnummer: AH5xxx


    Ersatzmobilität ab Ende März: Tesla Model Y Long Range 8)

  • Hallo zusammen,

    ich bin bei der Antragstellung auf ein Problem gestoßen wobei ich eure Hilfe brauche.

    Haben Ende April unseren ID4 bestellt, Lieferung war dann im August.


    Problem 1 groß:

    Während diesen Monaten änderte unser VW-Händler leider mehrfach die Bestellung ab, Schuld sollte das dafür vorgesehene Programm sein und das die VW-Leasing damit ein Problem gehabt habe.

    Die Unterlagen habe ich zwar alle aber bei dem Durcheinander nicht alle mit der zugehörigen Vertragsnummer bekommen.

    Die Vertragsnummer auf der Bestellung (mit dem Stand 30.07.) steht zwar auch auf dem Formular zur Nachweisführung drauf, aber nicht dem Formular (PrivatLeasing Bestätigung zur Vertragsnummer). Schätze so brauche ich den Antrag gar nicht erst stellen und ich muss wieder zum Händler.


    Dazu kommt Problem 2:

    Das Musterformular bei der bafa zur Bestellung umfasst 4 Seiten (Ausführung für Volkswagen Leasing) und unseres jedoch 7 Seiten (AusführungfürdenLeasingnehmer).


    Bei Problem 1 kann mir wohl keiner helfen außer der VW Händler aber vielleicht bei Problem 2.


    Danke

    Tim

  • Mir wurde gestern seitens der Bafa ein Ablehnungsbescheid zugestellt.

    Laut Begründung übersteigt der Bruttokaufpreis den maximal förderfähigen Bruttokaufpreis (Schwellenwert).

    Eine Lösung wird aber auch direkt mitgeliefert. Durch vorlegen einer Gutschrift des Händlers über den fehlenden Bruttobetrag (Differenz aus dem maximalen Bruttokaufpreis und dem Kauf-/Rechnungspreis des Gebrauchtfahrzeugs brutto) nebst Kontoauszug, kann innerhalb der Widerspruchsfrist die Förderung dennoch ausgezahlt werden.


    Es handelt sich um einen gebrauchten ID 3. Bei der Förderung werden max. 5.000 EUR gezahlt.

    Für die Beantragung der Förderung, gelten andere Nachweise. Neben dem üblichen Leasingvertrag und der Leasingbestellung fordert die Bafa auch ein Kurzgutachten eines DAT-Gutachters. Dieses war schnell zu bekommen und da kamen mir erste Zweifel ob das so zusammenpassen würde.

    In dem DAT Gutachten wurde ein ehemaliger Listenneupreis von 49.773 EUR ausgewiesen. Laut der Kalkulation der Leasingrate und in den Vertragsunterlagen von VW steht ein ehemaliger Listenneupreis von 53.610 EUR.

    Die BAFA hat aber einen ehemaligen Listenneupreis von 51.060,24 Euro angegeben und diesen auch für die Berechnung zu Grunde gelegt.

    Mit dem Wert und dieser Berechnung ist das Fahrzeug ganze 616,81 Euro zu teuer!


    3 Werte von 3 unterschiedlichen Institutionen und ich stehe jetzt da und muss mich damit rumschlagen.


    Mein Händler konnte sich das überhaupt nicht erklären wie das passieren konnte.

    Der Vorgang ist in Klärung, ich denke es wird auf die nachträgliche Gutschrift hinauslaufen, da mir von Anfang an versprochen wurde, dass das Fahrzeug BAFA-fähig ist.

    Einmal editiert, zuletzt von Nobbster ()

  • Ist doch immerhin super, dass es die Möglichkeit zur Nachbesserung gibt. Es herrscht ja ein wenig die Angst, dass abgelehnt=abgelehnt ist. Da liest man das gerne.

    Wünsche dir viel Erfolg.

  • Hallo in die Runde.Vielleicht kann mir jemand weiterhelfen.

    Beantrage gerade den Umweltbonus.Habe die Leasingbestellung und den Leasingvertrag hochgeladen.

    Laut VW-Händler und VW-Leasing reichen seit neuestem diese beiden Unterlagen.Die Kalkulation der Leasingrate wird nicht mehr benötigt.

    Auf der Uploadseite der Bafa erscheint aber noch dieser Hinweis.VW-Leasing meinte,ich solle doch einfach eine der beiden Unterlagen doppelt hochladen.

    Er nimmt das aber nicht an.Ich kann leider nicht weiterklicken.Außerdem erscheint auf der Uploadseite das Wort Antragstellerunterlage.Was ist hier gemeint.Ist vielleicht auch gerade jemand am Ausfüllen des Antrags und hat ähnliche Probleme und vielleicht des Rätsels Lösung.

  • In der Erklärung auf der bafa Website zum Beispiel- Dokument von vw steht auch das man eins der beiden doppelt hochladen soll. (Muss aber nen anderen Dateinamen haben). Das Formular braucht halt 3 dokumnte


    Zitat

    Volkswagen-, Audi-, SEAT- und Škoda-Leasing

    Im Fall der Volkswagen Leasing wurde der Umfang der einzureichenden Unterlagen reduziert. Ab sofort werden lediglich Ihre Leasingbestellung und Leasingbestätigung benötigt. Da bei der Antragstellung mit Leasing grundsätzlich drei Dokumente hochzuladen sind, laden Sie bitte eines der Dokumente zweimal hoch.

    ID.3 Pro Perf in Kings-Red (mit HUD, el. Sitze, aber ohne Assi+ Pkt)


    13.08.2021 - Probefahrt mit dem ID.3 8o

    18.08.2021 - ID.3 Privat-Leasing bestellt - UVL - Feb 2022

    23.08.2021 - AB mit Kom-nr erhalten

    .... (ganz viel Verschiebung; was jetzt vergessen wird)... :saint:

    03.09.2022 - in WOB abgeholt



    Komm-Nr: AG74xx - SW7/3.1

    Einmal editiert, zuletzt von helmchen () aus folgendem Grund: Ein Beitrag von helmchen mit diesem Beitrag zusammengefügt.

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