Ja. Nach Ablauf der 2-jährigen gesetzlichen Gewährleistung, oder?
Nein, auch während der Herstellergarantie- und Gewährleistung. Wenn das Auto noch fahrfähig ist, soll man zwecks Überprüfung selbst zur Werkstatt fahren. Im Falle einer Reparatur gibt es nur dann ein Ersatzfahrzeug, wenn diese zwingend erforderlich und unaufschiebbar ist.