Liebe Community,
Eine Frage an Euch, es geht um Rückabwicklung des Leasingvertrags aufgrund ausstehender Auslieferung.
- Bestellt Ende März
- FIN seit 28.09. mit Strichzeichnung
- ID.4 Pro Life ohne AHK aber mit Wärmepumpe
- Unverbindliches Lieferdatum Q3 laut Vertrag
- Lieferdatum laut Autohaus 09.08.2021
- Ersatzmobilität (Europcar Mietwagen) seit 09.08.21
Gemäß Rechtssprechung kann ich 6 Wochen nach Lieferdatum, also 6 Wochen nach dem 31.09.21 (Ende Q3), entspricht also Mitte November, aufgrund von Verzug durch fehlende Auslieferung mit einer Frist von 2 Wochen mahnen. Und anschließend also am 30.11. die Auflösung des Vertrags durchsetzen.
Meine Frage 1:
Gilt das obige beschriebene auch bei Bereitstellung der Ersatzmobilität?
Meine Frage 2:
Gilt vielleicht schon der 09.08. als juristisch bindender Liefertermin, sodass ich ab dem 09.08. 6 Wochen + 2 Wochen rechnen kann?
Danke an Euch alle und liebe GrüßE