Hallo
im Vertrag heißt es:
"Soweit die tatsächliche Kilometerlaufleistung zum Vertragssende die vertraglich vereinbarte Gesamtkilometerlaufleistung um mehr als 2.500 km (berechnungsfreie Fahrleistungstoleranz) überschreitet, ist der Leasingnehmer verpflichtet, die Mehrkilometer in dem vereinbarten Centsatz pro gefahrenen Kilometer gesondert auszugleichen."
Angenommen man hat eine vereinbarte Kilometerlaufleistung von ins. 20.000 km und fährt nun 23.000 km.
Fallen dann die Kosten für die 3.000 km oder nur 500 km?
Weiß das jemand aus Erfahrung?