Hallo zusammen,
am Mittwoch kommt mein ID.3 aus dem Werk und ich beschäftige mich aktuell viel mit dem Thema Laden des Fahrzeugs.
Eine eigene Wallbox kann ich leider erst im April bestellen und installieren lassen, insofern muss ich bis dahin unterwegs laden.
Nun eine ganz praktische Frage: Ich muss jeden Mittwoch ca. anderthalb Stunden an einer bestimmten Lokation überbrücken.
Dort sind zwei Ladesäulen und das Schild im Anhang aufgestellt.
Verstehe ich richtig, dass ich die vollen anderthalb Stunden meine Aufenthalts dort stehen dürfte, wenn mein Auto bis dahin NICHT vollgeladen ist?
Und wenn es nach bspw. 30 Minuten schon voll geladen ist müsste ich bereits dann den Parkplatz verlassen?
Ich bin da ein wenig verwirrt. Auch wegen der 3 Stunden Parkscheibe.
Und keine Sorge: Ich will hier nicht das Maximum rausholen, es gibt in der unmittelbaren Umgebung genug kostenlose Parkmöglichkeiten die ich
bisher mit dem Verbrenner immer nutze.
Und diese Ladesäulen habe ich ehrlicherweise bisher noch nie blockiert gesehen, mir geht es hier eher um die "wie verhalte ich mich richtig? Lösung auch für künftige Situationen.
Vielen Dank vorab für Euren Input.
VG,
Shorty
Wie lange darf ich hier stehen?
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- heute
Hallo,
schau mal hier: hier klicken (Anzeige). Dort findet man vieles zum VW ID. -
Ich würde sagen: Maximal drei Stunden. Wenn der Ladevorgang früher beendet ist, musst du den Parkplatz vorher verlassen.
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Ich verstehe die Schilder so, dass hier nur E-Autos parken dürfen, während sie laden. Allerdings nur mit Parkscheibe für max. 3 Stunden.
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lies die Schilder von oben nach unten :
Das blaue „P“ (Zeichen 314): Hier ist das Parken grundsätzlich erlaubt (der Pfeil zeigt an, dass dies links vom Schild gilt).
Sinnbild Elektrofahrzeug: Das Parken ist nur für elektrisch betriebene Fahrzeuge (mit E-Kennzeichen) erlaubt. Alle anderen Fahrzeuge dürfen hier nicht parken.
Parkscheibe & 3 Std.: Auch als E-Auto-Fahrer darfst du hier maximal 3 Stunden stehen und musst eine Parkscheibe gut sichtbar auslegen.
„während des Ladevorgangs“: Dies ist die wichtigste Einschränkung. Das Parken ist nur gestattet, wenn das Fahrzeug tatsächlich lädt.
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Und diese Ladesäulen habe ich ehrlicherweise bisher noch nie blockiert gesehen, mir geht es hier eher um die "wie verhalte ich mich richtig? Lösung auch für künftige Situationen.
Eine eigene Wallbox kann ich leider erst im April bestellen und installieren lassen, insofern muss ich bis dahin unterwegs laden.
Parkscheibe reinlegen und das für max 3h 29 Minuten (Parkscheibe stellst du ja auf die nächste halbe Stunde vor. Ladeende = Parkende.
Wallbox mit dem Elektriker besprechen da du die steuerbar machen musst und der Elektriker die dann anmeldet. Hat aber auch einen kleinen finanziellen Vorteil für dich. Aber wer weiß, was du evtl. alles zusätzlich machen musst, damit du die WB gesetzeskonform installieren kannst.
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Ich bestelle die Wallbox direkt bei meinem Arbeitgeber. Diese muss eichrechtskonform sein und mit dem Abrechnungssystems unseres Leasingpartners kompatibel, da ich anteilig die Kosten zurückerstattet bekomme.
Aber Danke für die Hinweise zu den Schildern. Dann habe ich das richtig interpretiert. -
während des Ladevorgangs“: Dies ist die wichtigste Einschränkung. Das Parken ist nur gestattet, wenn das Fahrzeug tatsächlich lädt.
Das sieht nach einer 22kW AC Ladesäule aus?
Dort könnte man über die App die Ladeleistung reduzieren (50%) und somit die Ladedauer verlängern um die 3h voll ausnutzen zu können
LS
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Die Definition "während des Ladevorgangs" wird juristisch mit "aktivem Ladevorgang" verbunden.
Wir als Profis wissen wie man feststellen kann ob Strom noch fliesst oder nicht (mehr).
In der Praxis wird häufig anders interpretiert: Stecker an der Station und am Auto VERBUNDEN = aktiver Ladevorgang.
Man will damit nur "normal" parkende E-Autos abhalten, die nicht einmal den Stecker verknüpfeln.
Rein rechtlich könnte ein informierter "Knöllchenjäger" auch am Lichtlein oder am entriegelten Kabel (falls die Funktion eingeschaltet ist) feststellen, daß kein AKTIVER Ladevorgang mehr stattfindet.
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Ich bestelle die Wallbox direkt bei meinem Arbeitgeber. Diese muss eichrechtskonform sein und mit dem Abrechnungssystems unseres Leasingpartners kompatibel, da ich anteilig die Kosten zurückerstattet bekomme.
Das reicht aber nicht. Damit erfüllst du nur den Wunsch deines Arbeitgebers.
Du musst auch die gültigen Gesetze erfüllen und damit bist du bei der Steuerbarkeit deiner WB. Und was das für dich bedeutet kann dir dann dein Elektriker erzählen.
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Das hat jetzt nicht direkt etwas hiermit zu tun, aber was ich mich mal gefragt habe:
In Bayern darf ja aktuell 3 Stunden kostenlos geparkt werden mit dem E-Kennzeichen, wenn eben keine kürzere Höchstparkdauer vorgegeben ist. Oft ist es aber hier auch so, dass man generell eine Stunde umsonst parken darf ("Brötchentaste"), egal welche Antriebsart.
Bekommt das Auto mit E-Kennzeichen dann insgesamt 4 Stunden freie Parkzeit oder geht diese eine gebührenfreie Stunde für alle in den 3 Stunden für's E-Kennzeichen auf? Wahrscheinlich letzteres, oder?
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Also 1 Std umsonst parken (Brötchentaste) gibt's bei uns nicht.
Deine Frage klärt sich hier:
Quelle: STMI Bayern https://share.google/sLOr52TwHCVVTkhcv
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Das Dokument kenne ich, kann mir meine Frage daraus aber nicht eindeutig beantworten. Laut 8. in dem Dokument könnte man aber argumentieren, dass zunächst die 3 freien Stunden gelten und anschließend eine mögliche weitere Stunde umsonst im Rahmen der normalen Parkgebühr (sinngemäß normale Parkgebühr für alles was länger als drei Stunden ist).
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