Reduzierte Netzentgelte nach § 14a EnWG für Modul 1 bei Westnetz

  • Durch meine Wallbox bin ich Besitzer einer steuerbaren Verbrauchseinrichtung nach § 14a EnWG. Der Solarteur hat die Wallbox auch korrekt beim Netzbetreiber für das Modul 1 angemeldet und es ist bei West auch korrekt hinterlegt. Meine bisherige Stromversorgerin, die Naturwerke GmbH aus Magdeburg hat die reduzierten Netzentgelte in ihrer Schlussrechnung nicht berücksichtigt. Ich habe sie zur Rechnungskorrektur schriftlich aufgefordert, aber bisher keine weitere Reaktion erhalten.


    Ist hier vielleicht jemand an Bord, der weiß, wie die reduzierten Netzentgelte nach Modul 1 für den Netzbetreiber Westnetz berechnet werden oder hat in seiner eigenen Stromabrechnung vielleicht ein konkretes Beispiel?

  • Hallo,
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  • Bei mir das gleiche. Wallbox im März 25 korrekt beim VNB angemeldet. In der Jahresabrechnung von E.on als Lieferant im Oktober wurden die reduzierten Netzentgelte nach 14a EnWG nicht berücksichtigt/ausgewiesen. Auf mein Schreiben vom Dezember diesbezüglich mit der Bitte um Korrektur nichts von E.on gehört. Hab zu gestern zu EnBW gewechselt und dort wurde im Wechselprozess direkt die steuerbare Verbrauchseinrichtung angesprochen und bestätigt, dass die reduzierten Netzentgelte an mich weitergegeben werden. Mein VNB gibt das Vorhandensein der Wallbox also korrekt über die Marktkommunikation weiter.


    Mal sehen, ob sie jetzt in der Schlussrechnung von E.on berücksichtigt wird. Ich tippe schwer auf nein.


    Rein rechtlich ist es wohl so, dass die reduzierten Netzentgelte in der Rechnung zumindest ausgewiesen werden müssen; eine Weitergabe (Auszahlung) an mich muss aber nicht erfolgen.


    Von dem her weiß ich nicht, ob ich den Weg bel E.on weitergehen soll; als nächster Schritt wäre eine Verbraucherbeschwerde fällig.


    Festzuhalten bleibt, dass es vom Stromlieferanten abhängt, ob die reduzierten Netzentgelte nur ausgewiesen oder auch weiterberechnet werden. EnBW gibt die Reduzierung aber vorbildlich weiter, jedenfalls wurde es mir so angekündigt.

  • Also mein Eindruck ist, dass der $ 14a EnWG bewusst missbräuchlich interpretiert wird.

    Ich stelle dem Netzbetreiber eine technische Vorrichtung zur Verfügung, mit der er sein Stromnetz stabilisieren kann. Im Gegenzug berechnet der Netzbetreiber hierfür reduzierte Netzentgelte. Diese fließen aber nicht direkt an mich, sondern zunächst an den Stromlieferanten, welcher sie dann im Wege der Endabrechnung an den Anlagenbetreiber weiterreichen sollte. Im § 14a ist doch ausdrücklich der "Letztverbraucher" benannt. Jeder andere Gestaltung erscheint mir im Sinne des Gesetzes missbräuchlich. Es wäre interessant zu wissen, ob schon Klageverfahren anhängig sind.

  • Man wollte hier vermutlich einfach eine zusätzliche Abrechnungsverpflichtung zwischen VNB und Endkunde vermeiden und lässt die Abrechnung mit dem Endkunden letztlich vom Lieferanten machen, da es hier ja sowieso eine Abrechnungsverbindung gibt.


    Der Gesetzgeber müsste einfach rechtssicher dafür sorgen, dass die 14a Vergünstigungen an uns Endkunden weitergegeben werden müssen. Ich bin kein Jurist, aber eventuell ist das rechtlich gar nicht so einfach, da ja fast alle Endverbraucher All-In Verträge haben, bei denen Preisgarantien wirksam sind.


    Eventuell regelt es mit der Zeit aber auch der Markt. Es wird zukünftig klarer werden, welche Stromlieferanten die Vergünstigungen weitergeben (EnBW!) und wer es nicht für nötig hält (aktuell bei mir Eon). Solche Anbieter sollten wir als Besitzer einer steuerbaren Verbrauchseinrichtung dann einfach meiden.

  • Die Naturwerke GmbH aus Magdeburg hat meine Schlussrechnung heute berichtigt und Netzpauschalen nach §14 a EnWG von 169,05 Euro gutgeschrieben!

    Sehr fair finde ich. Es lohnt sich also da dran zu bleiben.

  • Ich warte aktuell noch immer auf meine Schlussrechnung bei E.on; die Jahresrechnung zuvor war im Oktober noch innerhalb weniger Tage erstellt. Deswegen habe ich doch noch ein kleines bisschen Hoffnung, dass sich meine Beschwerde vom Dezember wegen Nichtberücksichtigung der Wallbox in der Jahresrechnung noch in Bearbeitung befindet und sich die Schlussrechnung deswegen verzögert.

  • Bei mir hat die Korrektur genau einen Monat gedauert.

    Ich drück' die :thumbup: :thumbup: dass das auch bei dir passiert.


    Ich habe nichts von Wallbox geschrieben, sondern, dass ich "Betreiber einer steuerbaren Verbrauchseinrichtung nach § 14 a EnWG" bin und diese "beim Netzbetreiber mit dem Modul 1 seit 2024 angemeldet und registriert" wurde. Was mir der Netzbetreiber zuvor nochmal telefonisch bestätigt hat.

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